Heirat mit 17 wegen Abschiebung?

11 Antworten

Das geht nicht und es gibt auch keine Ausnahmen.

30 tage sind halt nicht viel Zeit

ihr solltet zum Standesamt
damit ihr so schnell wie möglich noch ein Termin in dieser Kurzen Zeit bekommt

wegen corona


Ranzino  15.05.2020, 20:59

dafür gibts auch in coronafreien Zeiten keinen Termin. ab 18, vorher tut sich gar nix.

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ReallySis  15.05.2020, 21:04
@Ranzino

ich mein nur in der jetzigen Lage ist es schwieriger nen Termin zubekommen

Ob sie schon 18 ist weiß ich doch nicht

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In solchen Fällen gibt es erst recht keine Ausnahmen. Da werden die Behörden nicht mitmachen.


Lauramiali 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 20:55

Nur wegen einem Jahr ? Bin ja schon 17 nur wegen dem einen Jahr , ..dieses Rechtssystem is schon irgendwo behindert , sorry wenn ich mich so Ausdrücke aber manchmal kann micj der Staat echt aufregen weil die NIE aus menschlicher Sicht handeln wie es den Seelen eigentlich geht wenn die einen so hässlich behandeln

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Die Heirat eines Geflüchteten mit einer Einheimischen ist kein Abschiebungshinderungsgrund, da ja die Ehefrau mit ins Ausland gehen könnte. So die Argumentation. Etwas anderes ist es, wenn ein Kind geboren wird und der Geflüchtete die Vaterschaft anerkennt. Es ist den Kind nicht zuzumuten ohne Vater aufzuwachsen. Dann darf der Geflüchtete bis zur Volljährigkeit des Kindes bleiben, außer es besteht ein gegenteiliges Interesse der Allgemeinheit, dass er abgeschoben wird. Dieses Interesse wird unterstellt, wenn der Geflüchtete Straftaten begangen hat und dafür rechtskräftig verurteilt worden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen.

Man würde dich eher anzeigen als dir das zu erlauben


Luardya  15.05.2020, 22:00
sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen.

Sie würde aber nicht ausschliesslich deswegen geschlossen werden.

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