Mein Freund is Asylant! ( Brief vom Amt zur abschiebung bekommen :( )
Heyy :((( Folgende sache ^^ heute kam ein brief vom Amt wo drinne stand das mein Freund in 1nem <Monat abgeschoben wird aber warum /// er ist nicht kriminell oder sonste was ^^ ich bin im 3 monat schwanger von ihm und ich habe angst das er das kind vllt nie sehen kann :(((
kennt jmd anflaufstellen wo man sich wehren kann ?? ....
oder idee für ämter wo ich hin gehen könnte ich muss was machen ich bin total verzweifelt :((((((
9 Antworten
Geh mit Ihm... aber 2 "^^" find ich bei so einer Frage unnötig?
Warum ist er denn hier, wo kommt er her?
Was ist mit dir, welchen Status hast du?
er is hier weil er hier leben möchte ich bin Mutter und lebe in scheidung ^^
das geht ja nicht :( die scheidung ist ja noch nicht durch
Ja, auch ganz toll. Da habt ihr irgendwie auf ganzer Linie versagt. Step by step hätte euch besser gut getan.
Ich weiß immer noch nicht, ob er Asyl gewährt bekommen hat oder ob sein Antrag abgelehnt wurde. Wenn er Asyl hatte und jetzt wieder zurück muss, dann gilt sein Heimatland jetzt als sicher.
Melde dich unter steffi80fcb@gmx.de da wird dir geholfen
Du/ Ihr brauch/st einen guten Anwalt....Ein Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG für den nichtehelichen ausländischen Vater kann sich überdies im Fall einer Risikoschwangerschaft aus der staatlichen Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für das ungeborene Kind ergeben. Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen,** wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde** (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris; GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).
Er kann natürlich ein Visum beantragen, aber das dauert und es ist nicht sicher dass er eins bekommt. Heiraten wäre eine Möglichkeit. Das ist aber natürlich ein großer Schritt und sollte gut überdacht werden.
Nach abgelehntem Asylantrag KANN er hier nicht heiraten. Die beiden könnten höchstens in seiner Heimat heiraten.
Nach abgelehntem Asylantrag KANN er hier nicht heiraten. Die beiden könnten höchstens in seiner Heimat heiraten.
häää ```???