Darf ich jedes Mündlichen-Vertrag heimlich aufnehmen? Damit ich am schluss beweise hab?

4 Antworten

Nein. 

Aber was spricht denn dagegen, das einfach mit dem Gegenüber abzusprechen. Erst wenn ihr beide einverstanden seid, startest du die Aufnahme und dort solltet ihr das Einverständnis nochmal wiederholen. Dann kann man die Vertragsdetails aufsprechen.

Alternativ mach den Vertrag schriftlich.

Nee.

Klar, du kannst   aufnehmen (für dich allein zum Anhören) , aber das Veröffentlichen ist nicht rechtens.....

Du musst schon vorab fragen, ob es i.O. ist, dass du das Gespräch aufnimmst, wenn du eine rechtl. relevante Absicherung haben möchtest.


Heimliche aufnahmen sind verboten.

StGB §201(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt .......

Wenn die andere Person nicht zustimmt, nein. Frag doch einfach ob du das aufnehmen darfst.