Fahrrad gestohlen ohne Registrierung?
Hallo, meine Frage ist, was ist wenn ich ein Fahrrad kaufe, und ich es nicht registrieren lasse weil ich zb kein Kaufvertrag gemacht habe und es mir geklaut wird dann könnte es der Dieb ja verkaufen und sagen Rahmennummer ist nicht gestohlen gemeldet von daher würde er in dem moment ja nicht als verdächtig gelten.. Muss ich beweisen können, das ich das Fahrrad wirklich gekauft habe um es registrieren zu lassen?
1 Antwort
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Natürlich musst du das nachweisen können.
könnte es der Dieb ja verkaufen und sagen Rahmennummer ist nicht gestohlen gemeldet
Woher soll der Dieb wissen ob du dein Rad nicht doch registriert hast?
Ein Rad zu kaufen ohne Kaufvertrag ist nie gut. Im Falle einer Kontrolle, ( habe gehört, kommen ja jetzt öfter vor), wobei sich rausgestellt, dass dein Rad geklaut ist, musst du beweisen das nicht du der Dieb bist. Zudem kannst du an Diebesgut kein Eigentum erlangen. Im schlimmsten Fall bist du nicht nur das Rad sondern auch das Geld los, da du ja nicht beweisen kannst das du es gekauft hast.
Selbst bei eBay Verkäufen kann man bei der Polizei nachfragen ob das Rad als gestohlen gemeldet ist.
Hier ein paar Tipps die dich vor Betrug und Hehlerei schützen sollen.
1. Bei Interesse nach Kaufbeleg fragen. Nicht vorhanden, Finger weg.
2. Kaufvertrag abschließen.
3. Auf eine Probefahrt bestehen und mit dem Rad bei einer Polizei Wache Vorfahren oder anrufen. Bitte nicht für solche Zwecke die 110 wählen. Die Rufnummer der Örtlichen Behörde findet man im Internet. Und Nummer überprüfen lassen.
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Nur Vorfahren, leider! Ohne das Rad in der Hand zu halten, kann man die Rahmennummer nicht bei der Polizei überprüfen lassen, die wollen das dafür auch "anfassen" und im Positivfall gleich behalten. Vermutlich, damit dieser "Check" für die Diebe selbst erschwert ist.
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Ich glaube nicht, daß ein Dieb zur Polizei gehen würde. Wäre auch ziemlich Blöd, wenn er dass täte, schließlich kann er nicht sicher sein ob das Rad doch als gestohlen gemeldet worden ist, und wenn es rauskommen würde, er den Bezug nachweisen müssen.
Und verkauft er etwas was ihm nicht gehört, macht er sich der Hehelerei schuldig. Paragraf 259 StGB
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Ich schon, habe vor 2 Jahren mir ein gebrauchtes Fahrrad gekauft und ohne Kaufvertrag aber mit Unbedenklichkeitsbescheinigung... Dann wurde es mir geklaut und der ist zu polizei gegangen und meinte "er hätte es sich gekauft und würde es gerne einmal überprüfen lassen und dann hat das die polizeibeamtin auch gemacht.. War alles in Ordnung und so konnte er es dann verkaufen... Das. Meine ich
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Naja gemeint ist eigentlich wie es ist, wenn der Dieb zur Polizei geht, und die rahmennummer überprüfen lässt und die Polizisten sagen "alles in Ordnung, nix gemeldet" dann kann er es ja bedenkenlos verkaufen und nix fällt auf... Das mein ich...