Hebebuehne ohne Führerschein?
Hallo community,
Ich habe gerade eine Ausbildung in einer Glaserei angefangen und wir arbeiten dort ziemlich viel mit Hebebuehnen und kranen, nun habe ich zuhause ein Projekt angefangen und mein Zimmer mit einem anderen zusammengelegt und mir eine neue riesige couch gekauft um mit den Jungs da ordentlich drauf zu fletzen und zu zocken, nun habe ich aber bemerkt, dass die couch gar nicht durch die Wohnung in das Zimmer passt, ich muss sie durch das fenster heben lassen und jetzt habe ich mir eine hebebuehne bestellt über folgenden Anbieter: https://www.gl-verleih.de/
jetzt mal zu meiner frage, darf ich den denn einfach bedienen wenn er hier ankommt? wie realistisch glaubt ihr ist es das ich nach einem Führerschein gefragt werde? Ich habe nämlich keinen allerdings weiß ich durch meine ausbildung wie man die Hebebuehnen bedient also kann ich das schon mal!
Ist es illegal?
2 Antworten
Hallo Antwortster420
So wie ich da sehe gibt es dazu nur eine Sicherheitsrichtlinie für Arbeitgeber welche aber wohl nicht greifen würde wenn du die Hebebühne rein privat für eigene Zwecke einsetzt.
Die Frage die sich hier stellt ist ob der Verleih dir die Hebebühne ohne entsprechende Dokumente einfach ausleihen darf und ob du sie auf öffentlichem Boden oder auf deinem Grundstück bzw dem eines Vermieters mit dessen Einverständnis aufstellst.
In den letzteren Fällen könnte es höchstens ein Problem mit der Haftung geben wenn etwas schief geht ansonsten wäre es dann dein Risiko sofern du den Aufstellort vernünfig absicherst dass niemand gefährdet wird.
Man darf ja schließllich auch auf seinem eigenen Grundstück ohne Führerschein Auto fahren wenn dieses vernünftig abgesichert ist.
Wie es aussieht wenn die Hebebühne z.b. auf einem öffentlichen Gehweg aufgestellt werden muss weiß ich nicht.
LG
Darkmalvet
Durch die Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. der DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln" (http://publikationen.dguv.de) wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.
Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.
Der DGUV Grundsatz 308-008 (bisher: BGG 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen, sowie die theoretische und praktische Ausbildung der Bediener. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis