Darf ich das Handy behalten oder muss ich es zurückgeben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach §§ 106,107 BGB braucht der Freund wenn er das Handy an Sie schenken will die Genehmigung seiner Mutter.


Fehlt die Genehmigung so ist die Schenkung unwirksam und die Mutter kann das Geschenk zurückfordern.

Hatte die Mutter damals aber das Geschenk genehmigt, so scheidet allerdings jetzt eine Rückforderung aus.

Ggf. können dies Zeugen bestätigen sofern letzteres der Fall sein sollte. Wenn nicht werden Sie das Handy an ihren Ex-Freund rausgeben müssen.

-juristendeutsch-


Eine Schenkung ist erstmal nicht mehr zum zurückfordern, außer bei einigen wenigen spezifischen Voraussetzungen, das ginge jetzt hier aber zu weit.

Wenn dein Freund unter 18 Jahre alt ist, muss jedoch ein Erziehungsberechtigter diesem zustimmen.

§ 107 BGB
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Also: Wenn der Freund unter 19 Jahre alt war zum Zeitpunkt der Schenkung und die Eltern dieser nicht zugestimmt haben, muss das Handy zurückgegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Naja also eigentlich darfst du das behalten, hat dir dein Freund ja geschenkt aber wenn ihr beiden unter 18 seit dann denke ich dass die Mutter vielleicht da noch was sagen kann aber soweit ich weiss könntest du das ja behalten hat dein Freund dir ja geschenkt aber ich denke so kann auch falsch sein

Wenn ihr beide volljährig ward, kann sie es nicht zurückfordern.


Milala456 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 21:08

Ne minderjährig

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Glitziflitzi  18.01.2016, 21:11
@Milala456

Ich würde einfach abwarten, ob die besagte Mutter irgendetwas ernsthaftes unternimmt... :)

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