Nach §§ 106,107 BGB braucht der Freund wenn er das Handy an Sie schenken will die Genehmigung seiner Mutter.


Fehlt die Genehmigung so ist die Schenkung unwirksam und die Mutter kann das Geschenk zurückfordern.

Hatte die Mutter damals aber das Geschenk genehmigt, so scheidet allerdings jetzt eine Rückforderung aus.

Ggf. können dies Zeugen bestätigen sofern letzteres der Fall sein sollte. Wenn nicht werden Sie das Handy an ihren Ex-Freund rausgeben müssen.

-juristendeutsch-


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