Diebstahl Brief?

4 Antworten

Hallo ich habe auch ein diebstahl begangen und die Polizei ist gekommen ich habe bei k und K Hausverbot für ein Jahr.es kann sein das mann sozialstunden machen muss oder sorga Jugendarrest ich bereue es auch

Das tut mir auch leid das ich es gemacht habe ich bin 17Jahre alt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst auf keinen Falls eine andere Strafe bekommen, denn du bist noch minderjährig. Du wirst nur Hausverbot, wie die Polizei gesagt hat bekommen sonst nichts. Du brauchst dir keine Sorgen machen, alles wird wieder gut sein.

Und stiehl nie wieder mehr was, denn vielleicht könnte es noch mehrere Konsequenzen geben und es könnte schlimmer werden.

Daher lass das Beklauen lieber sein lassen, und sei ein guter Mensch.


Interesierter  12.10.2021, 11:45

Ab 14 ist man strafmündig.

Dazu ist Diebstahl ein Offizialdelikt.

Nova42  27.04.2024, 10:17
@Interesierter

Trotzdem wenn man Minderjährig ist und vorher nicht straffällig geworden ist wird die Anklage fallen gelassen und die Eltern bekommen einen Brief in dem steht dass sie mal mit dem Kind reden sollen usw.

EmmaLilly321 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 11:52

Danke dass hat mich etwas beruhigt. Ich hoffe du hast recht. Ich werde wie gesagt niemals noch mal sowas machen ich habe aus meinem Fehler gelernt! Aber denkst du dass meine Eltern sich noch irgendwie bei der Polizei melden müssen? Oder was denkst du wird in dem Brief stehen den ich bekomme?

ginoofficial  12.10.2021, 12:01
@EmmaLilly321

Also deine Eltern müssen sich unwahrscheinlich bei der Polizei noch melden. In dem Brief, wird entweder stehen, dass es eine Verwarnung oder du musst ein paar Arbeitsstunden nehmen, aber es kommt auch darauf an was du gestohlen hast ob der einen riesigen Wert hat, ist es was wichtiges was du gestohlen hast. Darauf kommt es halt auch eben an

Diebstahl ist ein Offizialdelikt.

Das heißt, es wird auf jeden Fall verfolgt und du musst auch mit einer Strafe rechnen.

Nein, wie soll das funktionieren bei einem Offizialdelikt und der Vorgang bei der Polizei schon aktenkundig ist.

Womit Du rechnen kannst, daß das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Post werden Deine Eltern in jedem Fall erhalten. Also besser schon mal die Eltern informieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.