Hausverbot Mieter lässt ihn trotzdem rein?

3 Antworten

Es ist die Entscheidung der Mieterin, wen sie in die Wohnung lässt

aber

ihr könntet sie Abmahnen wegen Störung der häuslichen Gemeinschaft / Unruhe unter den Partein.


Familiengerd  07.09.2024, 11:53

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter sehr wohl ein Hausverbot gegen den Besuch eines Mieters ausspreche, wenn dieser Besuch z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.

Lachzwerk 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:24
@Familiengerd

Störungen des Hausfriedens ist dort definitiv gegeben sowie Gewalt. Die Polizei war öfter vor Ort

Deine FReundin kann der Mieterin NICHT vorschreiben wen sie in IHRE Wohnung lässt. Auch wenn ihr diese Person nicht passt.

Was sie aber kann ist zum Beispiel wegen Ruhestörung abmahnen und dann über kurz oder lang - ändert sich an der Situation nichts - auch kündigen


Familiengerd  07.09.2024, 11:51

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter sehr wohl ein Hausverbot gegen den Besuch eines Mieters ausspreche, wenn dieser Besuch z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.

Gerhart  07.09.2024, 17:16
@Familiengerd

Hier handelt es sich nicht um einen Besucher sondern um den mitwohnenden Sohn deiner Mieterin . Das Hausverbot wäre unangebracht und nicht durchsetzbar . Geignete Maßnahmen müssten sich gegen die Mutter als Mieterin richten, die ihren volljährigen Sohn aus der Wohnung weisen sollte.

Familiengerd  07.09.2024, 17:30
@Gerhart
Hier handelt es sich nicht um einen Besucher sondern um den mitwohnenden Sohn deiner Mieterin .

Woraus schließt Du das denn?

In der Frage ist davon nicht die Rede; vielmehr hört sich das zunächst einmal so an, als käme der Sohn zu Besuch.

Ich habe jetzt einmal eine entsprechende Nachfrage gestellt.

Ja, die Mieterin kann gekündigt werden wenn sie gegen das Hausverbot verstößt. Zuerst sollte jedoch eine Abmahnung erfolgen. Bei weiteren Verstößen kann eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden. Es ist ratsam rechtlichen Rat einzuholen um sicherzustellen das alles korrekt abläuft.

Schau mal ob du hier was findest:
https://mieterbund.de


Gerhart  07.09.2024, 05:57

Das Hausverbot kann sich nicht auf die Wohnung der Mieterin erstrecken.

Familiengerd  07.09.2024, 11:50
@Gerhart

Das ist so pauschal falsch.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das dem Vermieter sehr wohl erlaubt, wenn der Besucher z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.

Gerhart  07.09.2024, 15:19
@Familiengerd

Kannst du das belegen? Deine Aussage allein überzeugt mich nicht.

PlePra  07.09.2024, 15:44
@Gerhart

"Vermieter dürfen ein Hausverbot gegen Personen verhängen, die keine Mieter sind. Voraussetzung ist, dass entweder die Mieter nichts dagegen haben oder der Besucher wiederholt den Hausfrieden gestört, oder in den Gemeinschaftsräumen für Schäden oder Verschmutzungen gesorgt hat."

Quelle: https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/miete-_darf_vermieter_besuchern_hausverbot_erteilen_19916.html#:~:text=Vermieter%20dürfen%20ein%20Hausverbot%20gegen,Schäden%20oder%20Verschmutzungen%20gesorgt%20hat.

Familiengerd  07.09.2024, 16:29
@Gerhart
Kannst du das belegen?

Das hat selbstverständlich eine gewisse Logik - siehe auch das Kommentarzitat von PleRa!

Gerhart  07.09.2024, 17:18
@Familiengerd

Der Beistand hat übersehen, dass der Sohn zur Mieterpartei gehört!

Familiengerd  07.09.2024, 17:27
@Gerhart
übersehen, dass der Sohn zur Mieterpartei gehört!

Wenn Du damit meinst, dass der Sohn mit zum Haushalt gehört, dort also wohnt:

Woraus schließt Du das denn? In der Frage ist davon nicht die Rede; vielmehr hört sich das zunächst einmal so an, als käme der Sohn zu Besuch.