Hausverbot Mieter lässt ihn trotzdem rein?
Hallo,
meine Freundin hat ein Problem:
Sie wohnt in einem Haus und hat die untere Wohnung vermietet.
Die Mieterin hat einen Sohn und der hat Hausverbot von meiner Freundin bekommen. (Häusliche Gewalt,Drogen Ruhe Störungen)
Jetzt ist es so das die Mieterin ihn weiterhin ins Haus lässt.
Obwohl die Polizei regelmäßig am Tag kommt und ihn aus der Wohnung bringt.
Also
Die Mieterin lässt ihren Sohn weiterhin ins Haus obwohl dieser von der Vermieterin Hausverbot bekommen hat
Kann man sie daraufhin kündigen?
Danke schonmal für die Antworten
Wäre schön wenn jemand einen Link dann zu hätte.
Ich finde leider nichts passendes....
Dankeschön
3 Antworten
Es ist die Entscheidung der Mieterin, wen sie in die Wohnung lässt
aber
ihr könntet sie Abmahnen wegen Störung der häuslichen Gemeinschaft / Unruhe unter den Partein.
Störungen des Hausfriedens ist dort definitiv gegeben sowie Gewalt. Die Polizei war öfter vor Ort
Deine FReundin kann der Mieterin NICHT vorschreiben wen sie in IHRE Wohnung lässt. Auch wenn ihr diese Person nicht passt.
Was sie aber kann ist zum Beispiel wegen Ruhestörung abmahnen und dann über kurz oder lang - ändert sich an der Situation nichts - auch kündigen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter sehr wohl ein Hausverbot gegen den Besuch eines Mieters ausspreche, wenn dieser Besuch z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.
Hier handelt es sich nicht um einen Besucher sondern um den mitwohnenden Sohn deiner Mieterin . Das Hausverbot wäre unangebracht und nicht durchsetzbar . Geignete Maßnahmen müssten sich gegen die Mutter als Mieterin richten, die ihren volljährigen Sohn aus der Wohnung weisen sollte.
Hier handelt es sich nicht um einen Besucher sondern um den mitwohnenden Sohn deiner Mieterin .
Woraus schließt Du das denn?
In der Frage ist davon nicht die Rede; vielmehr hört sich das zunächst einmal so an, als käme der Sohn zu Besuch.
Ich habe jetzt einmal eine entsprechende Nachfrage gestellt.
Ja, die Mieterin kann gekündigt werden wenn sie gegen das Hausverbot verstößt. Zuerst sollte jedoch eine Abmahnung erfolgen. Bei weiteren Verstößen kann eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden. Es ist ratsam rechtlichen Rat einzuholen um sicherzustellen das alles korrekt abläuft.
Schau mal ob du hier was findest:
https://mieterbund.de
Das ist so pauschal falsch.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das dem Vermieter sehr wohl erlaubt, wenn der Besucher z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.
Kannst du das belegen? Deine Aussage allein überzeugt mich nicht.
"Vermieter dürfen ein Hausverbot gegen Personen verhängen, die keine Mieter sind. Voraussetzung ist, dass entweder die Mieter nichts dagegen haben oder der Besucher wiederholt den Hausfrieden gestört, oder in den Gemeinschaftsräumen für Schäden oder Verschmutzungen gesorgt hat."
Kannst du das belegen?
Das hat selbstverständlich eine gewisse Logik - siehe auch das Kommentarzitat von PleRa!
Der Beistand hat übersehen, dass der Sohn zur Mieterpartei gehört!
übersehen, dass der Sohn zur Mieterpartei gehört!
Wenn Du damit meinst, dass der Sohn mit zum Haushalt gehört, dort also wohnt:
Woraus schließt Du das denn? In der Frage ist davon nicht die Rede; vielmehr hört sich das zunächst einmal so an, als käme der Sohn zu Besuch.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter sehr wohl ein Hausverbot gegen den Besuch eines Mieters ausspreche, wenn dieser Besuch z.B. eine erhebliche Störung des Hausfriedens verursacht, etwa gewalttätig gegen andere Hausbewohner wird.