Hausverbot erteilen im Mehrfamilienhaus?
Hey Leute!
Ich habe eine Frage bezüglich der Erteilung eines Hausverbotes.
Im konkreten geht es darum dass ich das Problem mit einer Mieterin in einem benachbarten Mehrfamilienhaus habe unsere Mehrfamilienhäuser sind aber im Keller miteinander verbunden so dass sie da bei uns immer rum schnüffelt Fotos macht und die ist dann auch immer der Hausverwaltung meldet und dadurch massivst unsere bzw meine Wohnqualität einschränkt wird.
Jetzt meine Frage bin ich als Mieter das Mehrfamilienhaus 1 berechtigt der Dame ein generelles hausverbot für dieses zu erteilen da sie im Mehrfamilienhaus zwei wohnt? Danke im voraus
7 Antworten
Nein. Das kann nur der Vermieter selbst.
Für deinen privaten Bereich wie Wohnung und Kellerabteil darfst du ein Hausverbot aussprechen.
Für die allgemeinen Bereiche darf das nur der Vermieter tun. Wobei es da auch sehr schwierig wird wenn die Häuser durch den Keller verbunden sind.
Meines Erachtens erstreckt sich Dein Hausrecht auf Deine Wophnung, nicht auf die Gemeinschaftsflächen.
Das muss der Vermieter tun.
Du darfst das nicht.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort Na dann werde ich den Sachverhalt so mal meinem Vermieter bzw der Hausverwaltung weitergeben
Du kannst das Hausverbot nur für die von dir gemietete Wohnung und der Nebenräume erteilen. Ein generelles Verbot für diese Haushälfte könnte nur der Eigentümer der Immobilie aussprechen.
Selbstverständlich kannst du aber einen Störer, der in eurer Haushälfte nichts zu suchen hat, wegen Hausfriedensbruch anzeigen.