Hausverbot .welche Rechte?

9 Antworten

Du? Wieso solltest du dem Vater des Kindes Hausverbot geben?

Der Vater hat Besuchs und Umgangsrecht.

Solange er deine Bude nicht klein schlägt u du nur aus Nichtigem Grund ihn nicht sehen willst,nein

Dies solltest du deiner Frau überlassen.... sie und ihr Ex sind immer noch Eltern!


Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 11:10

Den Zutritt zu meiner Wohnung bekommt er selbst nicht vor Gericht. Wenn er Umgang haben will dann außerhalb der Wohnung

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Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 11:02

Was ist für dich ein Vater? Einer der sich alle 4 bis 5 oder 6 Wochen mal meldet und fragt wies dem kleinen geht und null Interesse zeigt ? Ne danke darauf kann ich verzichten . Und übrigens meine Frau ist ganz meiner Meinung ohne das ich ihr was vorschreibe.

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Maleficent666  19.04.2020, 11:06
@Marco29011989

Tja dieser Vater kann wenn ihr ihm das verweigert vor Gericht ziehen u bekommt vom jedem Richter recht. Die Kindsmutter kann in den Knast kommen, verweigert sie den Umgang

Allerdings scheint ihr eines nicht zu kapieren

Es geht ums Kind! Nicht um euch!

Auch wenns euch nicht passt, habt ihr die Füße still zu halten!

Denn das kann sonst ganz ungemütlich für euch werden^^

Falls das Argument kommt er hat eh kein Geld für nen Anwalt doch, das bekommt er bezahlt..... frag lieber deine Frau, ob sie es sich leisten kann über einen Anwalt zu kommunizieren^^

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Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 10:55

Trotzdem hab ich Hausverbot erteilt . Und das freche ist er hat sich nicht dran gehalten. Also ich kurzerhand Polizei gerufen die ihn mitgenommen . Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Ganz einfach

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Maleficent666  19.04.2020, 10:58
@Marco29011989

Bah dich würd ich eher los haben wollen

Er ist der Vater des Kindes, nicht du!

Deine Frau und er sind Eltern! Du nicht!

Ich hoffe sie lässt sich von dir nix vor schreiben. U zieht aus

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Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 10:38

Weil ich alleine im Mietvertrag stehe

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Hi.

Darf ich dem leiblichen Vater ein Hausverbot ohne Grund erteilen ?

Das muss man sich hier wirklich mal genauer angucken. Das was viele hier schreiben macht zwar auf den ersten Blick durchaus Sinn, müsste man aber mit juristischen Sachverstand hinterfragen.

Dein Hausrecht resultiert als Mieter aus dem Besitz, vgl. § 858 Abs. 1 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/858.html#Abs1).

Nun schreibst du allerdings "ohne Grund". Und genau hier wird es dann interessant, denn § 226 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/226.html) ist zwar oft eng auszulegen, in deinem Fall kann man aber schon davon ausgehen. Die Umstände machen dies möglich. Es geht hier nicht um ein berechtigtes Interesse, sondern einzig darum dem leiblichen Vater zu schaden. Damit ist die Rechtsausübung im eigenen Sinne unzulässig. Dafür spricht weiterhin, dass dem Vater das interesse des Besuchs seines Sohnes zur Seite steht.

Das ist durchaus ein Fall, der eine ziemliche Anwaltsschlacht vor Gericht wird. Denn beide Parteien haben hier einige Gründe für und gegen sich. Anwälte freut das!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium

Kannst Du .... nur der Vater bzw. Dein Stiefsohn hat Umgangsrecht .... ergo muss dann die "Übergabe" an anderem Ort .... z.B. vor der Haustüre stattfinden ( können ).

Ach ja nicht nur Du hast "Hausrecht" .... bedenke bitte : Deine Frau ist nicht von Deinen Gnaden abhängig.


Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 11:06

Ich komm damit klar. Sie kam zu mir . Bin nicht der Typ der sagt ich nehm dich aber das Kind nicht. Entweder ich nehm beides oder lass es. Mich regt nur der leibliche Vater auf da er sich kaum ums Kind kümmert und nix macht. Der kleine weiß das er 2 Papas hat. Und ich verbiete ihm auch nicht den Umgang. Den der kleine wird wenn er älter wird selbst entscheiden zu wem er will .

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Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 10:49

Laut meinem Anwalt darf nur der im Mietvertrag bestimmen wer kommen darf und wer geht .

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Maleficent666  19.04.2020, 10:59
@Marco29011989

Du hast wohl Probleme?

Klmmst du nicht klar dass deine Frau und ein anderer Mann Eltern sind?

Wieso hast du sie dann genommen?

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jurimausi  19.04.2020, 11:32
@Marco29011989

Dann hast du einen ziemlich dummen Anwalt der sich nicht im Sachenrecht auskennt. Denn das Hausrecht erfolgt durch den Besitz, vgl. § 854 Abs. 1 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/854.html#Abs1). Der Besitz ist die tatsächliche Sachherschaft. Das haben alle Bewohner der Wohnung, der Mietvertrag ist dabei irrelevant. Sachherrschaft ist etwas rein faktisches nicht rechtliches.

Das Hausverbot ergeht aufgrund von § 858 Abs. 1 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/858.html#Abs1). Du siehst, geschützt ist der Besitzer. Also alle Bewohner der Wohnung.

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Marco29011989 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 10:41

Auch wenn ich alleine im Mietvertrag stehe ?

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wilees  19.04.2020, 10:46
@Marco29011989

Ja stelle Dir vor Deine Frau darf auch Besuch nach ihrem Gefallen empfangen.

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Glaube das wird schwierig. Der leibliche Vater möchte seinen Sohn besuchen was du verhindern willst.

Die Frage die sich stellt dürfte die sein, wem willst du damit schaden ? Dem leiblichen Vater oder deinem Stiefsohn ?

Du kannst ihm Hausverbot erteilen, ob du damit aber durchkommst, so er dagegen klagt, kann ich nicht beantworten. Da dürfte der Richter das letzte Wort haben.

Na klar der hat in der Wohnung selbst nichts zu suchen. Das hebt aber nicht das "Umgangsrecht" auf. Vater und Sohn müssen sich halt woanders treffen.