Hausbau Einreichplan vs Rohbau?

4 Antworten

Die vor Dir genannten Abweichungen sind natürlich weit ab jeglicher Toleranz. Vor allem 1,50m beim Wohnzimmer kann ich mir kaum vorstellen.

Bevor ich Dich mit "Fachkauderwelsch" verwirre. Hier ist es ganz hübsch erklärt. Beachte aber auch die Links nach den Normen, insbesondere DIN 18202 (Rohbau) und 18203. https://www.bauredakteur.de/masstoleranzen-im-hochbau-so-messen-sie-richtig/

ABER:

  1. Eine häufige Quelle von Differenzen ist, dass man die Maßkette auf dem Plan nicht richtig interpretiert. Beachte, dass u.U. das Achsmaß der Wand angegeben ist und nicht die lichte Weite zwischen den Wänden.
  2. Dann könnte es auch sein, dass Du oder der Trockenbauer einen alten oder anderen Planindex benutzt. Das kommt häufiger vor, als man denkt. Der Architekt macht noch schnell eine Korrektur, aber der korrigierte Plan kommt nicht auf der Baustelle an.
  3. Wenn ein Raum kleiner sein sollte, dann prüfen, ob nicht der nächste Raum dafür größer ist. Dann hätte sich der Trockenbauer beim Anreißen der Wandachse schlichtweg vertan. Ansonsten wäre das Haus ja deutlich kleiner gebaut.

Generell aber SCHRIFTLICH den vermeintlichen Ausführungsmangel rügen und für eine Stellungnahme/Erläuterung eine FRIST (Datumsangabe) von 3 Tagen setzen. Das ist in diesem Fall ausreichend, da es ja nur um eine Kontrolle und 1 Tag Postweg geht.

Wenn es sich um ein Versehen der ausf. Firma handelt, dann auch schriftlich darauf bestehen, dass ein ggfs. vereinbarter Endtermin dennoch eingehalten wird.

Poste auf jeden Fall das Ergebnis nochmals hier, denn je nachdem, ist u.U. eine andere Vorgehensweise zu empfehlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf dem Bauantrag sind natürlich Rohbaumaße eingetragen. Z.B. von Wand zu Wand 3,885 m. Wenn der Putz nun auf beiden Wänden aufgetragen ist, dann sind es nur noch ca. 3,85 m. Aber eine Abweichung von 2,50 m... da müßte der Putz schon ziemlich dick aufgetragen worden sein :-)))

Setze ein Schreiben auf und fordere den Bauträger zu einer Stellungnahme auf. Erwähne darin, dass der Bauantrag Vertragsbestandteil ist, oder zumindest die Skizzen. Bitte auf den Skizzen die ja wohl Bestand hatten, bevor ihr den Vertrag unterzeichnet habt, kontrollieren wie dort die Maße waren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sind die Aussenmaße des Hauses stimmig, wenn nicht droht Ärger mit dem Bauamt.

Wichtig ist was schriftlich vereinbart wurde, so Details wie Innenwandstärke haben einen erheblichen Einfluss auf die Raumflächen.

Gibt es Räume die größer sind, hat also eventuell eine "Verschiebung" sprich falsches Mauern der Innenwände stattgefunden?

Beim Haus sollte der Bauherr oder ein Bevollmächtigter jeden Tag auf der Baustelle sein und sichtbar den Baufortschritt und die Qualität prüfen.

Wir haben bei unseren Häusern (3) fast alles erlebt, Fensteröffnungen falsch gesetzt, Bad zu klein, falsches Baumaterial, Türausschnitte zu klein, Raumhöhe zu niedrig, falsche Innendämmung am Dach, falsche oder keine Dämmung im Keller, falsche Dusch Größe, falscher Mauerdurchbruch, falscher Deckendurchbruch, falsche Elektrik verlegt, zu wenig Fenster in einem Raum, zuviele Fenster in einem anderen Raum, falsches Mauerwerk im Dachgeschoss, und das ist noch nicht alles.

Jeden Mangel sofort ansprechen und am selben Tag eine schriftliche Mangelfeststellung an die Baufirma senden, mit Fristsetzung zur kostenfreien Behebung oder anderenfalls Einbehalt der Bezahlung.

Leider wird von vielen Firmen nur noch husch-husch gearbeitet, in der Hoffnung, dass es nicht auffällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

pharao1961  07.09.2019, 14:39

Zum Glück gibt es Bauabnahmen und zum Glück gibt es Bauleiter deren Aufgabe es ist, dies zu kontrollieren.

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habakuk63  07.09.2019, 15:09
@pharao1961

Aber scheinbar hat zumindest der Bauleiter beim Fragesteller und bei 2 von 3 meiner Häuser seinen Job nicht richtig ernst genommen.

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habakuk63  08.09.2019, 18:31
@pharao1961

Beim ersten Haus hat uns der Architekt den Ar... gerettet und danach hatten wir immer einen Fachanwalt für Baurecht am Start, schon bei der Angebots- und Vertragsprüfung. Nie wieder ohne Anwalt.

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musst beim bauträger reklamieren wenn er den plan nicht beachtet hat