Haus überschreiben?

4 Antworten

Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum grundsätzlich machen, was er will. Also auch das Eigentum übertragen.

Wurde ihm das Eigentum geschenkt, dann behält sich der Schenker im Vertrag aber häufig ein Rückforderungsrecht vor, sollte das Eigentum ohne seine Zustimmung übertragen werden. Das müsste man im Vertrag nachlesen.

Ich nehme an ja, aber das lebenslange Wohnrecht bleibt. Ich schreib das, weil ich mal ein mit lebenslangem Wohnrecht bewohntes Haus zwischen den Zwangsversteigerungen fand.


Eckengucker  11.07.2024, 13:58

Es kommt darauf an, wo das lebenslange Wohnrecht eingetragen ist, und zwar ranghöher oder rangniedriger als die zugrunde liegende Forderung der Zwangsversteigerung. Und jetzt der Knackpunkt, die Bank lässt sich eigentlich immer bei Kreditvergaben an Stelle 1 eintragen, sonst würde man diese Kredite nicht bekommen.

Ich ziehe mal etwas aus einem RA-Schreiben:

Das Wohnrecht steht in Abteilung II des Grundbuches, indem alle Beschränkungen, wie Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten aufgeführt sind.

Wenn das Wohnrecht ranghöher ist, als das Recht des betreibenden Gläubigers, bleibt es nach der Versteigerung bestehen. Dies ist aber nur selten der Fall, da die Bank bei einer Finanzierung immer an die erste Rangliste ins Grundbuch will. Ich vermute, dass dies auch in Ihrem Fall so sein wird. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie im Grundbuch.

Wenn das Wohnrecht rangschlechter ist, erlischt es mit dem Zuschlag der Zwangsversteigerung.

In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlös nach § 92 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG). Die Vorschrift des § 92 ZVG finden Sie hier:

https://www.dahag.de/c/ebs/immobilienrecht/erlischt-das-wohnrecht-bei-einer-zwangsversteigerung-4564

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Der Eigentümer kann es verkaufen, verschenken was er möchte, an im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht des ehemaligen Eigentümer ändert dies aber nix

Sofern der Übertragung kein anders Recht entgegensteht, kann übertragen werden.

Der Wohnrechtsbegünstigte erfährt dadurch ja keinen Nachteil, da sein Recht ohne Einschränkung automatisch auf den Erwerber übergeht.