Haus-schenkung aufteilen?
Hallo, wenn ich als Vater ein Grundstück mit Haus im Wert von 800T habe, kann ich dann einem meiner Söhne 400T schenken und er darf einfach schonmal mietfrei im haus wohnen und alles umgestalten wie er will obwohl ihm das Haus ja nicht voll gehört ? Und muss er dann gesetzlich seinen Bruder auszahlen ?
3 Antworten
Kannst du ihm 50% am Grundstück schenken?
--> Natürlich
Musst er seinen Bruder auszahlen?
--> Nein. Solltest du innerhalb von 10 Jahren sterben, dann geht lediglich ein Teil in die Pflichtteilberechnung rein.
Kannst du ihn mietfrei wohnen lassen?
--> Hier wird es kritisch. Du hast den Freibetrag für Schenkungen ausgereizt und dann "schenkst" du ihm die Miete. Das kann zu einer Besteuerung führen.
Ok danke erstmal. Du schreibst, "das kann zu besteuerung" führen, warum "kann"? Also im welchen Fall trifft das ein?
Das Finanzamt muss ja erstmal draufkommen. Und so offensichtlich ist die Sache von aussen nicht.
Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass solange keine Vermögensminderung beim Vermieter eintritt ist die fehlende Miete nicht als schenkung zu sehen
Da es sich um eine Immobilie handelt geht auch eine Schenkung nicht ohne Notar und Grundbucheintrag, denn sonst kann dein Sohn nicht Eigentümer sein. Ist er Eigentümer, kann er da dann wohnen (ohne Miete zahlen zu müssen), umbauen usw., allerdings nur mit deiner Einwilligung, denn ihr seit dann eine Eigentümergemeinschaft. Auch alle Forderungen, die durch das Eigentum bedingt sind, gehen hälftig an ihn (z.B. Grundsteuer, Schornsteinfeger, Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, ... )
Du kannst ihm die Hälfte des Hausgrundstücks als vorweggenommenes Erbe übertragen
der andere Sohn erbt die andere Haushälfte ...
will Sohn Nummer 1 das Haus behalten, muss er den Bruder auszahlen
(alles unter der Prämisse, dass es keine Ehefrau als Erbin gibt)
Ist er verpflichtet den Bruder auszubezahlen oder kann einer davon einfach im haus wohnen , umbauen etc.. solange der andere Bruder nichts dagegen hat?
und der andere bekommt nichts? das wird so nicht funktionieren ...
Ok aber könnte man ihn quasi über mehrere Jahre auszahlen und nicht auf ein Schlag?
Aber wie ist dass dann mit dem Freibetrag der ist zwischen Geschwister ja nur 20T
Ich vermute mal als Miete müsste man dann eine marktypische miete verlangen oder reicht 100 Euro, beispielsweise