Wohnung schenken?
Wenn ich meinem Sohn eine Wohnung meines Mehrfamilienhauses schenke muss ich das dann irgendwie aufteilen, oder wie soll ich die Wohnung bewerten? Zur Zeit ist das Haus nicht aufgeteilt. Ich hoffe ich hab das richtig dargestellt.
5 Antworten
Je nach Wert der Wohnung wäre eine Aufteilung sinnvoll. Über zehn Jahre kannst du dann den steuerfrei zulässigen Maximalbetrag auslaufen lassen und dann den Rest oder den nächsten Anteil schenken. So vermeidet man unnötige Steuerzahlungen. In den Details stecke ich aber nicht drin, da ist vielleicht ein Steuerberater eine gute Investition.
Ja, Du musst einen Architekten beauftragen, der das ganze Haus aufmisst und jede Wohnung aufteilt. Den zu jeder Wohnung kommt auch ein Teil des Haus+Garten. Schenke im das ganze Haus und trage Nissbrauch mit Rückfallklausel ein. Frag den Notar. Wenn die Schenkung älter als 10 Jahre ist nach dem ableben braucht er auch keine Erbschaftssteuer darauf bezahlen.
Genaures frag den Anwalt/Notar
Du kannst deinem Sohn einen Anteil des Hauses schenken. Damit wäre dann aber keine spezielle Wohnung verbunden, sondern ihm würde z.B. 1/4 des gesamten Hauses gehören.
Wenn du ihm wirklich eine einzelne Wohnung schenken willst, dann müssen die Wohnungen des Hauses einzeln definiert sein. Es braucht eine "Abgeschlossenheitserklärung".
Hi,
einfacher wäre es, wenn du einen Haus-Anteil verschenkst.
Ich denke dann brauchst Du eine Teilungerklärung. So mit Notar und dem ganzen Trubel.
auf jeden Fall immer bei Grundstücksangelegenheiten mit Grundbucheintragung
Brauch ich dafür echt den Notar ?