"Hatte die Nachbarin denn sehr laut gestöhnt?" - Stimmt das wirklich, dass man sowas dulden muss, sofern es nicht richtig extrem laut ist, auch in der Nacht!?

4 Antworten

Die normale Wohnungsnutzung mit ihrer normalen Geräuschentwicklung ist auch zu den Ruhezeiten hinzunehmen. Man darf seine Wohnung auch in der Nacht normal nutzen. Also duschen, kochen, fernsehen, vögeln... Solange man dabei nicht mehr Lärm macht als unbedingt nötig.

Beim Sex wäre es halt Interpretationssache, was die normalen Geräusche beim Sex sind und ab wann es das vergnügliche Pärchen extra darauf anlegt, besonders laut zu sein. Ersteres wird der Nachbar akzeptieren müssen, letzteres nicht.

Nach 22 Uhr sprechen wir über die Nachtruhe. Egal ob Sie gerade den wildesten Orgasmus oder die Bude durchsaugt. Wenn zu laut dann zu laut.

Außerhalb der Ruhezeit kann Sie dir den ganzen Tag das Ohr ab stöhnen ist dein Problem dann


RedPanther  16.09.2024, 15:59

Vorsicht: Die normale Nutzung der Wohnung ist bei der Ruhestörung ausgeklammert. Bei der Ruhestörung geht es darum, lauter zu sein als nötig.

Also wenn der Schichtarbeiter abends um 23:30 ganz normal duscht und du davon wach wirst, ist das keine Ruhestörung sondern halt die normalen Geräusche, die bei normaler Nutzung einer Wohnung entstehen.

Naja in der Nacht sollte man schon Rücksicht nehmen aber mich persönlich würde das nicht stören

Ich bin selber nachts auch nicht gerade leise ;)