Hatten 1 und 2 die gleiche Bedeutung?

2 Antworten

Er hat sich herausgeredet. - Er hat sich seiner Verantwortung dafür entzogen.

Nein, die Sätze haben nicht die gleiche Bedeutung.

Er hat sich durch Flucht, Selbtmord, Kündigung u. ä. seiner Verantwortung entzogen. Wenn man sich seiner Verantwortung entzieht, ist man nicht mehr am Ort des Geschehens bzw. hat keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr, man hat mit der Sache nichts mehr zu tun.

Wenn man sich herausredet, versucht man sich seiner Verantwortung zu entziehen. Das bedeutet ja nicht unbedingt, dass man z. B. seinen Vorgesetzten überzeugt hat. Der ist von dem Gerede vielleicht nicht überzeugt und sieht einen weiterhin in der Verantwortung.

Jemand, der sich herausredet, versucht also sich der Verantwortung zu entziehen. Der andere hat sich ihr tatsächlich entzogen.


Lorin33 
Beitragsersteller
 01.08.2023, 21:00

Dann. Meinen Sie:

1. Er versucht sich seiner Verantwortung zu entziehen.

2. Er versucht sich herauszureden.

1 und 2 sind gleich als Bedeutung?

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Christian314  02.08.2023, 18:43
@Lorin33

Nein, das meine ich nicht. 1 und 2 haben nicht die gleiche Bedeutung.

Wenn man sich aus seiner Verantwortung herausredet, ist das ein Versuch ihr zu entgehen. Der kann aber misslingen.

Wenn man sich der Verantwortung entzieht, dann hat man sie nicht mehr. Sicherste Methode und eindrücklichstes Beispiel: Man erschießt sich.

Nun schreiben Sie aber plötzlich, dass es sich um einen Versuch handelt.

In dem Fall haben 1 und 2 grob gesehen die gleiche Bedeutung. Der Unterschied ist, dass im Satz 1 nicht gesagt wird, auf welche Art und Weise er es versucht. In Satz 2 wird konkret gesagt, dass er es durch Reden versucht.

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Nr. 1 - noch nie gehört.

Nr. 2 - ok.