Übergabeprotokoll bei Pachtvertrag zwingend?

1 Antwort

Also in meinen Pachtverträgen steht immer: der Pächter übernimmt das Grundstück wie besichtigt auf eine Zustandsbeschreibung wird verzichtet. Der Zustand darf sich während der Bewirtschaftung nicht verschlechtern.

Ein Übergabeprotokoll- noch nie gefertigt bei landwirtschaftlicher/kleingärtnerischer Nutzung.

Um eine nicht sichtbare Verschlechterung nachzuweisen, müsstest du streng genommen ein Bodengutachten erstellen lassen.

Sollten irgendwelche Bauten ( zB Hasenstall) auf deinem Grundstück sein, würde ich diese im Pachtvertrag erwähnen -als Bestand. Bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Eigentümers.