Hat jemand Erfahrung mit der Firma Provea (Webseiten miriale.com und tono.com)

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Finger weg, ist extrem unseriös! Die schicken einem immer weiter unverlangt Ware zu, verlangen dafür Geld (mehr als für das Werbeangebot) und versuchen es teilweise auch ernsthaft einzutreiben! Sie tun also so, als hätte man ein Abo abgeschlossen, was man aber effektiv in den meisten Fällen nicht hat, sondern nur weiteren Werbesendungen zugestimmt. Dazu fordern sie, die Sachen für viel Geld in die Schweiz zu schicken.

Man muss unverlangte Waren nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken (§241a BGB).

Es gibt auch diverse Berichte, nach denen bestimmte, bekannt unseriöse Geldeintreiber deren (unberechtigte) Forderungen reinzuholen versuchen, mit Methoden am Rande der Legalität und womöglich auch manchmal jenseits davon (keine Schläger, aber z.B. unberechtigte gerichtl. Mahnbescheide, die rechtsgültig werden, wenn man nicht zeitig widerspricht, angeblich kam es auch zu illegalen Kontosperren, ohne vollstreckbaren Titel).

Es mag verlockend klingen, sich von denen immer weiter Sachen zuschicken zu lassen, die man nie bestellt hat und folglich auch nicht bezahlen muss. Dann muss man sich aber wohl auch mit Eintreibeversuchen rumärgern.


sirhabu  25.07.2015, 23:24

Lesen lernen ist hilfreich!! Die schicken nichts unbestellt! Wenn man bestellt und nicht widerruft, ist man in einem ABO. Wenn man das nicht will, hilft lesen Können ungemein. ICH bin seit Jahren zufrieden.

MissUnderstud  12.10.2020, 17:20
@sirhabu

Gesetze kennen ist hilfreicher. Leute als blöd zu beschimpfen passt zu dieser Abzockerbude. Deshalb liegt der Verdacht nahe, wo Sie zu verorten sind.

whiteTree  24.10.2020, 22:44
@sirhabu

Gar nicht auffällig, diese Abzockerschergen, die nur zu diesem Thema schreiben, immer denselben Stuss: "tolle Firma, die Leute sind zu blöd das Kleingedruckte zu lesen." .

Welche echten Kunden würden wohl Foren und Boards stürmen, um andere Kunden verächtlich zu machen, die auf versteckte Klauseln im Kleingedruckten reingefallen sind? (aus denen selbstverständlich keine Verpflichtingen resultieren!)

Ich habe schon viel negatives über die gelesen, wie das schon angesprochene Abo und auch die angeblich nicht ankommenden Rücksendungen.

Ich habe mir diese Seite etwas genauer angesehen. In den AGB (heißt bei denen AGBs :) ) steht nicht direkt etwas davon, dass man weitere Lieferungen bekommt. Das einzige, was ich dazu fand, ist dieser Satz:

" Datenschutz:

Wenn Sie künftig unsere interessanten Informationen und Angebote nicht mehr erhalten möchten, können Sie bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen."

Daraus ist nicht ersichtlich, dass weitere Warenlieferungen folgen. Man denkt da eher an Prospekte, Kataloge oder Newsletter. Warum schreiben die nicht "Waren" anstatt "Angebote"?

Außerdem kann man ja nicht mal ordentlich kündigen, sondern nur widersprechen!

Laut den AGB gehst du hier mit deiner ersten Bestellung ein Abo ein.

Punkt 2 in den AGB

Mit Ihrer ersten Warenbestellung bei Miriale oder Tono werden Sie VIP-Kunde unseres flexiblen Abo-Services ohne Abnahmeverpflichtung.

Desweiteren werden dir laut den AGB alle zwei Monate unaufgefordert Waren geschickt ( aufgrund des eingegangen Abo )

Daher solltest du vorerst unbedingt das Abo kündigen. Ob das nun rechtens ist oder nicht, kann ich dir leider nicht sagen.


whiteTree  24.10.2020, 21:27

In AGB versteckte Abos sind nicht rechtsgültig

Ich kann zu Provea nur sagen: Ich habe nie etwas bestellt, habe jedoch vor einem 3/4 Jahr die erste Lieferung erhalten und sie hat mir gefallen. Die Wäsche passte auf Anhieb, was mich verwunderte, und ich habe die Wäsche behalten. Ich bekomme nun in regelmäßigen Abständen Wäsche zugesandt. Seit dem ich unverzüglich bezahle, bekomme ich noch zeitnaher Wäsche zugeschickt, was meinem Mann auch gefällt. Es sind immer schicke BHs und String. Manchmal werden auch Tops zusätzlich verschickt.Zur Zeit kommen ca. 2 Lieferungen pro Monat


whiteTree  24.10.2020, 21:39

Nicht bestellt, muss auch nicht bezahlt werden. §241a BGB.

MissUnderstud  12.10.2020, 17:12

Und was sagt Ihr Schuldnerberater dazu?

jamapaza  30.10.2021, 08:43
@MissUnderstud

und was sagt ihr Schuldenberater zu ihrem Handyabo? Oder GEZabo? Oder Miete? Oder Hypothek? Oder Kfz? Oder Nahrungsabo? Oder oder oder

Wenn dir jemand etwas für 5€ anbietet was sonst 70€ kostet sollte dir klar sein das es stinkt.


whiteTree  14.01.2013, 21:44

Wobei die 5€ wohl eher einen realistischen Wert dieser Waren darstellen dürfte und die 70€ dafür kein wirklicher Verkaufspreis, sondern nur ein Mondpreis sind.

Wenn die wirklich hochwertige Waren verschicken würden, dann würden doch alle Leute diese in Pseudo-Abos mündenden Einmalbestellungen machen und die unverlangten Folgelieferungen einfach nicht mehr bezahlen, was sie nach §241a BGB auch nicht müssen.

BonnJovi007 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 15:24

Das ist dennoch keine Antwort, auf die ich warte. Wenn das ein Betrug ist, finde ich es doch gut und angemessen, drüber zu diskutieren. Kennenlernen-Angebote sind im Prinzip immer günstig und die Webseite sieht ordentlich aus, man hat Rückgaberecht und alle anderen Rechte. Deshalb - wer persönliche Erfahrung damit hat, bitte melden.

Stertzel  11.01.2013, 15:29
@BonnJovi007

Du solltest oben reinschreiben das du nur Antworten haben möchtest die dir gefallen.

BonnJovi007 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 15:33
@Stertzel

Ich hab nicht gemeint, dass mir deine Antwort nicht gefällt. Ich finde sie einfach nicht besonders nützlich und hilfreich.

Jorgfried  11.01.2013, 18:14
@BonnJovi007

Es ist aber die kaufmännische Logik. Diese zu kennen und zu berücksichtigen ist nützlich und hilfreich.

Wenn du mit einmal 5 Euro einen teuren Werbeartikel bekommst, dann solltest du dir besonders genau anschaun, wie die Firma Geld mit dir verdienen will. Niemand hat was zu verschenken,

whiteTree  11.01.2013, 19:20
@BonnJovi007

Zum Rückgaberecht:

Erstmal fordern die, dass man das Zeug in die Schweiz zurück schickt. Teuer, außerdem wird es aus Deutschland versendet.

Wenn man googelt, findet man sehr viele Berichte, wo nach Rücksendung behauptet wurde, die Ware sei nicht angekommen, und dass trotz Zahlung noch weiter eingetrieben wurde.

Alle genannten Rechte haben den Makel, dass die und ihre Eintreiber trotzdem willkürlich weiter Geld fordern. Ausnahme ist vielleicht, wenn man wirklich schnellen und zuverlässigen Zugang zu anwaltlicher Beratung hat, dann ist es nicht so aufwändig, die abzuwehren.

Und wer die einschlägigen Inkassofirmen am Hals hat, der MUSS sich sehr wahrscheinlich anwaltlich beraten lassen und wehren! Geht zwar, dank Beratungs- und Prozesskostenhilfe, sogar mit Hartz IV, ist aber aufwändig. Die erlassen auch bei unsinnigsten Forderungen gerichtliche Mahnbescheide und klagen sogar, in der Erwartung, dass die Leute sich nicht qualifiziert wehren. Wenn man das allerdings tut und nicht tödliche Fehler macht, wie Ratenvereinbarungen unterzeichnen, gerichtl. Mahnbescheiden nicht widersprechen oder sich bei Klage nicht verteidigen, hat man sehr gute Chancen.

whiteTree  24.10.2020, 21:17
@Jorgfried

Womöglich würde sogar nur eine selbstgeschriebene Verteidigung reichen. Eigentlich sollte es aber bei so eindeutiger Rechtslage kein Problem sein, Prozesskostenhilfe zu bekommen. Die spekulieren darauf, dass man NICHTS tut.