Hat ein Minderjähriger Recht auf die Energiepauschale?

2 Antworten

daran zweifle ich ich mal.

Mit einem Mini-Job wirst Du Deinen Lebensunterhalt sowie Miete nicht bestreiten können und somit - davon gehe ich mal aus - der Familie Deiner Eltern zugeordnet werden.

Bei Hartz IV z.B. zählt die Bedarfsgemeinschaft. Beziehen Deine Eltern Hartz IV, wärst Du Bestandteil dieser Bedarfsgemeinschaft.

Ich vermute mal, dass es bei Beschäftigten auf die jeweilige St.Kl. ankommen wird.

  • St.Kl. 1
  • 'St.Kl. 2
  • St.Kl. 3

Bei der Steuerklasse 4 sehe ich allerdings das Problem eines möglichen Doppelbezuges.

Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass Minderjährige einkommenssteuerpflichtige, ausgeschlossen sind.