Hat der Polizeiarzt Einsicht auf Dokumente der Krankenkasse?

2 Antworten

Die KK darf da keine Auskunft geben und wird es auch nicht.


superseegers  05.08.2024, 23:14

Dann wird man sich die Unterschrift des Bewerbers dafür holen wollen. Bekommt man sie nicht spricht das Bände.

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Sirius66  06.08.2024, 07:28
@superseegers

Die Unterschr6ft des Bewerbers gilt niemals pauschal. Die Entbindung von der Schweigepflicht gilt selektiv. Für 1 Formular. Dem Bewerber und der jeweiligen Stelle muss klar ersichtlich sein, was gefragt wird.

In der Regel ist es so, dass die Fragen der Einstellunskommission oder des PÄD auf dem gleichen Zettel und direkt unter oder über der Schweigepflichtentbindung des Bewerbers stehen.

Sie gilt nur für dieses eine Formular. Anders wäre es rechtswidrig und spräche Bände.

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superseegers  06.08.2024, 08:16
@Sirius66

Dann wäre die logische Schlussfolgerung, dass der Bewerber abgelehnt würde bei unklarer, aber vermuteter gesundheitlicher Nichteignung.

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Sirius66  06.08.2024, 09:59
@superseegers

Mir ist es wichtig, aufzuklären, dass der medizinische Dienst NIEMALS eine allumfassende Lizenz fordern würde, um sowohl bei Ärzten als auch Krankenkassen alles einsehen zu können. Das ist schlichtweg Unsinn.

Wenn nötig, fordert man die Auskunft vom Bewerber. Auf den damit verbundenen indirekten Zwang habe ich in meiner Antwort hingewiesen.

Aber "die Polizeiärzte dürfen alles und überall einsehen, dafür muss man unterschreiben" ist blanker Unfug.

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Sirius66  06.08.2024, 18:13
@superseegers

Doch du.

LottoOtto - völlig richtig:

Die KK darf da keine Auskunft geben und wird es auch nicht.

Du:

Dann wird man sich die Unterschrift des Bewerbers dafür holen

NEIN! DAS FINDET SO NICHT STATT.

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Nein. Das versuchen sie gar nicht erst, weil die Krankenkasse da niemals mitspielen würde. Das Gerücht, dass dies so wäre, hält sich aber hartnäckig.

Der Bewerber allein entscheidet, was die Einstellungskommission erfährt. Für jedes EINZELformular und/oder jede EINZELauskunft muss eine Schweigepflichtentbindung erfolgen. Man wird zu nichts gezwungen.

Wobei man aber sagen muss, dass der Druck durch die Ankündigung, dass die Bewerbung ohne diese oder jene Angaben nicht weiter berücksichtigt werden kann, durchaus als Zwang empfunden werden kann.

Gruß S.