Hat der Fußgänger vorrang in dieser Situation?
Hallo,
folgende Situation: Der Fahrer fährt auf einer Landstraße mit rund 100km/h und möchte rechts abbiegen, die aktuelle Landstraße also verlassen. Beim abbiegen möchte ein fußgänger die Fahrbahn (auf die der Fahrer abbiegt) überqueren. Der Fahrer müsste also auf der ursprünglichen Landstraße halten um den Fußgänger passieren zu lassen, würde somit also eventuell den Verkehr aufhalten bzw. stauen. Hat der Fußgänger in dieser Situation Vorrang?
5 Antworten
Ja, § 9 Abs. 3 S. 3 StVO regelt das. Wer abbiegt, der muss auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen und im Zweifel warten.
Hallo Vedsn25
Wenn du mit dem Auto abbiegst hast du den Fußgängern Vorrang zu lassen
Gruß HobbyTfz
nein, wie er sagt, wenn da nix ist, hat er auch keinen vorrang
klar, er hält auf der bundesstraße, weil irgendein bekackter fußgägner über die straße will
Wie man in der Fahrschule lernt, hat man beim Abbiegen auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen:
Wer abbiegen will, [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
§9 StVO / III
Ja, der Fußgänger hat natürlich Vorrang. Rechtlich ist dies mit §9 Abs. 3 der StVO begründet, anschaulich ist es aber auch klar: Der Fußgänger muss rechts und links schauen - links von ihm ist aber keiner, da dort ja keine gerade Straße verläuft. Der Fahrer hingegen befährt eine neue Straße, dies kann er allerdings erst tun, sobald diese frei ist. Ist sie aber nicht, da dort ein Fußgänger ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
§9 StVO / III, schon mal gehört? Oder zu sehr damit beschäftigt gewesen, gegen den Staat zu sein?