Handy kapput gegangen, habe ich bei meinem KaufVertrag Garantie?

7 Antworten

Da das Handy vorsätzlich zerstört wurde greift auch nicht die gesetzliche Garantie. Manche Anbieter bieten allerdings auch teure Versicherungen gegen Vorsatz an schau in deine Unterlagen vielleicht hast du ja eine abgeschlossen.

Wenn Du für solche Fälle keine separate Versicherung abgeschlossen hast, dann kannst Du Dich jetzt ärgern und die Sache als (hoffentlich) lehrreiche Erfahrung verbuchen.

Gewähr- oder Garantieleistungen decken kein Eigenverschulden ab.

Nein. Sowohl die Garantie (Hersteller) als auch die Gewährleistung (Händler) greifen natürlich nicht wenn das Gerät selbst kaputt gemacht wurde.
Du musst nichts "extra" zahlen, sondern den gesamten Schaden selbst bezahlen.


Das muss man extra flicken lassen , das ist keine vorgesehene Verwendung vom Gerät- Aber wenn es hinten ist ist es ja im Grunde nicht kaputt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Saharablume,

ohja, Kleinkinder und Smartphones sind eine gefährliche Kombi. Ich kenne es auch. :D

Da der Schaden Eigenverschulden ist, greift hier keine Garantie. Das würde nur gehen, wenn das Gerät ohne dein Zutun nicht einwandfrei funktioniert (z.B. lädt nicht, Kamera defekt, etc.).

In so einem Fall muss der Schaden in Eigenleistung behoben werden. Es gibt dafür auch spezielle Versicherungen. Vielleicht ist das mit einem Kleinkind eine Überlegung wert.

Liebe Grüße

Isabelle N.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom