Handy in Schule kaputt gegangen durch Mitschüler, was tun?
Unserer Sohn saß nach dem Unterricht zusammen mit Freunden in der Schule am Tisch um Hausaufgaben zu machen. Dabei lag sein Handy auf dem Tisch. Es kam ein anderer Schüler hinzu nahm das Handy vom Tisch und warf es nach mehreren Aufforderung auf den Tisch zurück. Dabei ging das Handy kaputt. Wir haben versucht eine Lösung mit den Eltern des Verursacher zu finden diese lassen sich aber auf keine Einigung ein. Was nun?
4 Antworten
Wende dich mal an den Lehrer/in deines Sohnes.
GGf kann er ja vermitteln.
Falls du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich dort mal nachfragen ob Sie dir hier einen Anwalt stellen.
Wir haben uns beim Rektor gemeldet dieser wird sich Anfang nächster Woche bei uns melden,
Davon ausgehend, dass sich der Vorfall nicht in der Grundschule ereignet hat - der Verursacher ist altermäßig wohl eindeutig deliktfähig und somit zum Schadenersatz verpflichtet.
Schadenersatzforderung versuchen via Mahnbescheid zu erlangen :
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mahnbescheid-an-Minderjaehrigen--f246588.html
Einen Mahnbescheid kann man auch ohne anwaltliche Hilfe beantragen. Vorher konkrete Forderung an den Verursacher, stellvertetend durch dessen Eltern, mit Frist zur Zahlung stellen.
das spielt keine Rolle - es ging nur darum wem dann ein Mahnbescheid zugestellt werden müsste.
Und hinsichtlich des Begriffes "deliktfähig" - ein 12-jähriger ist deliktfähig - sprich in der Lage zu erkennen, dass er den Schaden durch sein Fehlverhalten verursacht hat.
Anwalt kontaktieren und dem entsprechend ne Schadensersatz Förderung erstellen lassen. Wenn es euch das wert ist.
Genau wegen solchem Kinderkram sind die Gerichte so überlastet, und richtige Verbrecher kommen davon.
Wenn die Gerichte nicht fähig sind Gesetze durchzusetzen haben wir endweder Zuwenig Gerichte oder soviel/zu enge Gesetze.
Ein nicht einklagen von Sachbeschädigung führt dazu daß die gesetzlichen Regelungen zur Sachbeschädigung schlichtweg nicht existieren.
Man muss nur gesetzlich festhalten das Sachbeschädigung erst ab eine wert x eingeklagt werden kann. Und die Sache ist gegessen.
Bis dahin müssen die Gerichte halt damit leben das Bürger ihre Rechte die sie haben wahrnehmen wollen. (Oder halt mehr Gerichte vom Staat eingerichtet werden)
Sorry dein Argument ist Mist.
Dann gehst Du zum Direktor, hättest Du glaub ich eh erstmal tun sollen, und am Ende macht Ihr eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Bloß gut, dass Schuldirektoren nichts Besseres zu tun haben, als sich um teure Spielsachen zu kümmern, die Eltern ihren verzogenen Blagen unsinniger Weise mit in die Schule geben!
In dem von ihnen gepostetem Fall handelt es sich um ein 17 jährigen, in unserem Fall handelt es sich jedoch um einen 12-13jährigen