Handy in der Schule Abgenommen. Wie lange darf die Schule es einbehalten?
An unserer Schule gibt es ein Handyverbot sowohl für den Unterricht als auch für die Pausen (Hauptgrund: Auf einer Schule in der nähe wurde eine Lehrerin fotographiert und das Foto im Internet Veröffentlicht und damit sich keiner Benachteiligt fühlt wenn einer Sein supertolles neues Smartphone rausholt und man selber "nur" ein altes Handy hat)
Nun wurde mir das Handy in der Pause abgenommen. Das ist ja auch okay, ich hab mich falsch verhalten, allerdings will mir die nette Dame im Sekreteriat das Handy nicht vor Montag (Freitag wurde es mir abgenommen) zurückgeben. Auch als ich angeboten habe das meine Mutter das Handy abholt.
Ich habe bereits in verschiedenen Foren gelesen das die Schule das Handy nur bis Ende der Schule behalten darf. Ich bin in der SV und wir wollen die Lehrerschaft allgemein darauf aufmerksam machen das das Illegal ist das Handy auch nach der Schule einzubehalten.
Kennt sich jemand mit dem Gesetz aus und weiss wo das steht das das Illegal ist?
MfG
5 Antworten
Lehrer sind berechtigt, das Mobiltelefon wegzunehmen, wenn sich die Schüler z.B. während des Unterrichts damit beschäftigen oder wenn sie Fotos schießen, womit sich jemand diskriminiert fühlen könnte. Im Grunde genommen kann jede Schule das für sich entscheiden, inwiefern sie die Regeln durchsetzen... Aber sie müssen das Handy hergeben, wenn die Eltern dabei sind, da es nicht Ihr Eigentum ist. Allgemein behält eine Schule das Handy eines Schülers bis zum Ende des Unterrichts.
Grds. darf das Handy solange einbehalten werden, wie es nach Belehrung durch den Schulleiter oder Klassenlehrer des Regelverstoßes an den Erziehungsberechtigten möglich ist. Das wird eben nicht einfach so wieder nach Schulschluss wieder durch die Sekretärin herausgegeben :-O
Oder bei berechtigtem Grund nach Prüfung von illegelen Inhalten durch die eingeschaltete Polizei.
Alles andere ist rechtsirrig, aber immer wieder gerne behauptet.
G imager761
Wo kann man das denn gezielt nachlesen?
Und warum gilt die Hausordnung auch wenn die Schule rum ist? Der Lehrer greift damit ja in meine Freizeit ein, oder?
Hallo apfelstyle
Ordnungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Schule. Für diese Ordnungsmaßnahmen gilt jedoch das Übermaßverbot, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muß. Eine Schule darf anordnen, dass die Nutzung von Handys in Unterricht und auch in Pausen verboten ist. Die Schule darf nicht verbieten, dass die Handys mitgebracht werden, denn die Eltern haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Kinder vor und nach der Schule erreichen zu können.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Handyverbot-in-Schule-__f37271.html Lehrer dürfen Handys einziehen, müssen Sie jedoch später wieder zurückgeben. Der Begriff "später" wird wohl von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt(Ende der Unterrichtsstunde/ des Unterrichtstages). Jedoch muß m. E. das Handy spätestens mit Unterrichtsschluß des Wochentages, an dem die Einziehung erfolgte, wieder herausgegeben werden. Eine Einziehung über mehrere Tage ist rechtlich wohl nicht haltbar.
Niemand darf dir etwas wegnehmen außer polizisten oder gerichtsvollzieher! Es gab Fälle wo geklagt worden ist weil ein Handy einbehalten worden ist und die Kläger haben vor Gericht Recht erhalten. Das einzige was die Schule tun darf ist dich der Schule zu verweisen, Sie sind aber nicht befugt Besitzttum einzubehalten.
Dafür gibt es kein vestehendes gesetz aber jeder schule mach das anders ! Meine schule mach das wir das nach ner woche frühstens zurückkriegen und das das die eltern abholen und das dafr nicht nochmal passieren sonst behalten die das länger!