Handy in der Schule Abgenommen. Wie lange darf die Schule es einbehalten?

5 Antworten

Lehrer sind berechtigt, das Mobiltelefon wegzunehmen, wenn sich die Schüler z.B. während des Unterrichts damit beschäftigen oder wenn sie Fotos schießen, womit sich jemand diskriminiert fühlen könnte. Im Grunde genommen kann jede Schule das für sich entscheiden, inwiefern sie die Regeln durchsetzen... Aber sie müssen das Handy hergeben, wenn die Eltern dabei sind, da es nicht Ihr Eigentum ist. Allgemein behält eine Schule das Handy eines Schülers bis zum Ende des Unterrichts.

Grds. darf das Handy solange einbehalten werden, wie es nach Belehrung durch den Schulleiter oder Klassenlehrer des Regelverstoßes an den Erziehungsberechtigten möglich ist. Das wird eben nicht einfach so wieder nach Schulschluss wieder durch die Sekretärin herausgegeben :-O

Oder bei berechtigtem Grund nach Prüfung von illegelen Inhalten durch die eingeschaltete Polizei.

Alles andere ist rechtsirrig, aber immer wieder gerne behauptet.

G imager761


apfelstyle 
Beitragsersteller
 28.10.2012, 16:52

Wo kann man das denn gezielt nachlesen?

Und warum gilt die Hausordnung auch wenn die Schule rum ist? Der Lehrer greift damit ja in meine Freizeit ein, oder?

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Hallo apfelstyle

 Ordnungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Schule. Für diese Ordnungsmaßnahmen gilt jedoch das Übermaßverbot, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muß. Eine Schule darf anordnen, dass die Nutzung von Handys in Unterricht und auch in Pausen verboten ist. Die Schule darf nicht verbieten, dass die Handys mitgebracht werden, denn die Eltern haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Kinder vor und nach der Schule erreichen zu können.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Handyverbot-in-Schule-__f37271.html Lehrer dürfen Handys einziehen, müssen Sie jedoch später wieder zurückgeben. Der Begriff "später" wird wohl von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt(Ende der Unterrichtsstunde/ des Unterrichtstages). Jedoch muß m. E. das Handy spätestens mit Unterrichtsschluß des Wochentages, an dem die Einziehung erfolgte, wieder herausgegeben werden. Eine Einziehung über mehrere Tage ist rechtlich wohl nicht haltbar.

Niemand darf dir etwas wegnehmen außer polizisten oder gerichtsvollzieher! Es gab Fälle wo geklagt worden ist weil ein Handy einbehalten worden ist und die Kläger haben vor Gericht Recht erhalten. Das einzige was die Schule tun darf ist dich der Schule zu verweisen, Sie sind aber nicht befugt Besitzttum einzubehalten.

Dafür gibt es kein vestehendes gesetz aber jeder schule mach das anders ! Meine schule mach das wir das nach ner woche frühstens zurückkriegen und das das die eltern abholen und das dafr nicht nochmal passieren sonst behalten die das länger!