Darf die schule mir mein handy für mehr als 24h abnehmen?

10 Antworten

Die Schule muss dir bei Beendigung des Unterichts vor Verlassen des Schule das Handy wieder ausgehändigt werden. Allerdings kann gefordert werden, das das Gerät nur Volljährigen Schülern wieder ausgehändigt wird (bist du minderjährig, dann deine Eltern). In diesem Fall kann es sein, dass die Lehrerin dein Handy versehendlich mit nach Hause genommen hat. Dann sollte sie dir am nächsten Schultag das Handy wieder aushändigen und sich entschuldigen.

"Nach 24 Stunden", "Am Ende des Schultages" oder "Nur von den Eltern" sind oft Zeiten/Vorraussetzungen, die man hört, wenn das handy weggenommen wird.
Legitim sind sie alle nicht.

1. Darf der Lehrer das Handy (oder andere Dinge) nur einsammeln, wenn dadurch der Unterricht gestört wird. Ein präventives einsammeln, bspw. wenn ein Schüler vor Unterrichtsbeginn mit einem Handy gesehen wird, ist nicht legitim.

2. Das Handy (wie auch alles andere, was eingesammelt wurde) muss nach Unterrichtsende sofort zurückgegeben werden. Ein präventives Einbehalten, da man in der nächsten Stunde den selben Lehrer hat, ein weitergeben des Handys an einen anderen Lehrer oder wie bei Dir, ein Einbehalten des Handys über den ganzen Schultag und länger ist nicht legitim. Dies ist dem Lehrer nicht erlaubt.

Meiner Meinung nach solltest Du Dich an Deine Eltern wenden und bei der Schulleitung beschwerde einreichen. Möglichst telefonisch, das sollte heute noch machbar sein.
Jenachdem wie ernst Deine Eltern das Thema nehmen, sollten sie auch auf eine sofortige Zurückgabe des Handys bestehen.
Das führt natürlich dazu, dass entweder der Schulleiter oder die Lehrerin das Handy vorbeibringt, aber andernfalls kann man tatsächich mit einer Klage drohen.
Eine Beschwerde bei der Landesschulbehörde kann man ganz unabhängig davon einreichen.

Nein, darf sie nicht, nach Schulschluss muss das Handy wieder herausgegeben werden.

Aber was willst du jetzt machen? beim Rektor petzen? Anzeige erstatten? Wäre doch etwas übertrieben und kommt vermutlich doch nichts bei raus.

Da sie ja selbst zu dir gesagt hast, dass du es nach dem Unterricht abholen kannst, liegt die Vermutung nahe, dass sie das Handy nur aus Versehen eingepackt hat oder schlicht vergessen hat, dass sie dir das gesagt hat.
Frag sie einfach nächstes Mal in freundlichem Ton, warum sie sich nicht an ihre eigene Aussage gehalten hat, wenn es dich so brennend interessiert.


apophis  06.02.2017, 15:01

Deine Aussage stimmt so nicht.
Undzwar der Teil, dass das Handy erst nach Schulschluss wieder hrausgegeben werden muss.

Das Handy und auch alle andere Gegenstände, die während des Unterrichts vom Lehrer eingesammelt wurden, müssen nach Unterrichtsende sofort an die Schüler zurückgegeben werden.
Ganz unabhängig davon, ob es sich um eine Doppelstunde handelt, der Lehrer die selbe Klasse nochmal hat oder der Schüler im nächsten Unterricht garantiert wieder damit stört.
Das Handy muss zurückgegeben werden.

Zumal sind Deine Lösungsvorschläge keineswegs so übertrieben wie Du vielleicht denkst.
Viele Lehrer wissen nichteinmal was sie dürfen und was nicht, wenn es um solche Dinge geht.
Da ist es nur richtig Beschwerde bei der Schulleitung und je nachdem auch bei der Landesschulbehörde einzureichen.

Sollte das Handy selbst nach Schulschluss verschwunden bleiben, handelt es sich um einen Diebstahl, ob nun bewusst oder im Glauben seine Pflicht als Lehrer zu tun.

Eine Anzeige sollte nicht die erste Wahl sein, jedoch kann man durchaus verlagen, dass das Handy zurückgegeben wird und das sofort, nicht erst am nächsten Tag. Sollte dem nicht nachgekommen werden, kann man durchaus mit einer Anzeige drohen bzw. diese auch erstatten.

Allerdings sollte man natürlich auch gucken wie einsichtig Lehrer und Schulleitung sind. War das Mitnehmen tatsächlich nur ein Versehen und der Fehler wird eingestanden, sollte man nicht unbedingt eine Anzeige hinterherwerfen.

Allerdings wurde die Falsche Regelung, dass der Fragesteller das Handy erst nach Schulschluss abholen dürfe, bewusst getroffen.
Darüber sollte durchaus Beschwerde bei der Schulleitung und/oder Schulbehörde eingereicht werden.

1

In Niedersachsen isst mit Zustimmung der Eltern  in der Hausordnung des Schulträgers wie folgt geregelt.

Auf dem gesamten Schulgelände darf ein Handy nicht in Betrieb sein. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingesammelt.

Kann nach Schulschluss vom Erziehungsberechtigten bei den Öffnungszeiten abgeholt werden, zu den Öffnungszeiten.

Wenn die Lehrerin das Handy versehentlich nicht abgegeben hat, sollte es kein Drama sein, jeder Mensch begeht Fehler (Ich auch).

Du bist zur Schule für deine NOTEN. DU willst gute Noten und regst dich wegen einer Kleinigkeit auf. Ich als Lehrer würde dann bei dir die Zügel straff anziehen.

Solltest Bedenken du willst einen Klassenabschuss und heulst und jammert herum. Aber in der Benotung bei mir würdest du in Ordnung eine 5 bekommen, da die Mangelhaft bis ungenügend ist.

Wen du mal in einem Beruf bist und dauernd Privatgespräche führst, wärst du nach 24 Stunden entlassen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914

Man hätte Dir das Handy wieder aushändigen müssen und es hätte bis dahin in der Schule verwahrt werden müssen. Zur Mitnahme war die Leherin  in keinem Fall berechtigt. Sie hat sich mit der Wegnahme keinen Gefallen getan. 

Und Du hättest es gar nicht hergeben sollen. Zumal es ein leichtes gewesen wäre, zu sagen, dass Du dabei warst es auszuschalten. Es besteht keineswegs ein Zwang, die Dinger bei jeder Kleinigkeit einzusammeln. Nicht immer gleich einschüchtern lassen, kann ich nur sagen. Wenn einem die Maßnahme eines Lehrers unsinnig erscheint, kann man ruhig mal widersprechen.

Gruß Matti


Julian1597 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 14:46

Ich habe es ihr gesagt.. es war ihr egal .-.

0
Kuhlmann26  06.02.2017, 14:58
@Julian1597

Nun weißt Du, dass Du es ihr beim nächsten Mal nicht mehr gibst. Du kannst sie ruhig daran erinnern, wie es dieses Mal gelaufen ist und das Du keine Lust hast, Deinem Eigentum hinterher zu laufen und das Du auf das Ding außerhalb der Schule angewiesen bist. Die Gründe gehen niemanden etwas an.

Von eventuellen Drohungen ihrerseits solltest Du Dich nicht einschüchtern lassen. Wie gesagt: Es gibt kein Gesetz, dass die Lehrerin verpflichtet, das Handy einzusammeln.

0