Handwerker macht Fehler?

3 Antworten

Also als Handwerkerbeteieb ist man verpflichtet die Arbeit in einwandfreier Qualität auszuführen. Das ist so im Preis inbegriffen. Wenn die Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde ist der Betrieb verpflichtet die Mängel kostenneutral zu beheben. Falls der Betrieb dies nicht tut, kann und sollte man schlechte Rezessionen schreiben und abzüge bei der Bezahlung machen.

Ich bin Bauleitender Elektroinstsllateur und ich kontrolliere mein Team, das sie eine einwandfreie Arbeit ausführen. Wenn jemand fahrlässig oder absichtlich (pfuschern) schlechte Arbeit leisten hat er das zu beheben ohne die Stunden aufschreiben zu dürfen. Und wenn es mehrmals passiert darf er nicht mehr in meinem Team arbeiten. So haben wir hauptsächlich glückliche Kunden.

Weder noch. Ich wende mich an den Chef dieses Betriebes, und verlange Nachbesserung. Normalerweise klappt das.

Rezensionen vergibt man in dem Fall nicht, man wendet sich an das Unternehmen und fordert Nachbesserung.