Handwerker hinterlässt überall Farbkleckse?

3 Antworten

Die Mängel sollten zunächst gut dokumentiert werden. Der Handwerker hat ein Recht auf Nachbesserung.

Bis zur Behebung des Mangel darf zur Sicherheit das doppelte von dem Betrag einbehalten werden, was die Beseitigung des Mangels voraussichtlich Kosten würde (Ich würde abschätzen wieviel Zeit das bräuchte und das mit einem realistischen Stundensatz für Maler ansetzen).

Gelingt die Nachbesserung nicht (was man hier vielleicht so sehen kann, weil es dann der bereits dritte Versuch wäre), kannst du die Mängel selbst beseitigen oder jemand anderes dafür beauftragen. Die Kosten hat der ursprüngliche Vertragspartner zu tragen (kann aus der Sicherung bezahlt werden. Was von der SIcherung nach übrig bleibt, bekommt der Handwerker dann noch ausbezahlt). Alternativ kann man sich auch über eine Minderung der Vergütung unterhalten.

Auf jeden Fall ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, da die Arbeit mangelhaft ist. Fertige ein Abnahmeprotokoll, auf den die ganzen Mängel aufgelistet sind mit evt. der Verweigerung der Abnahme, falls die Mängel so gravierend sind.

Es gibt hierfür spezielle Abnahmeprotokolle. Google mal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

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