Handwerker hinterlässt überall Farbkleckse?
Hallo zusammen,
ich hatte einen Handwerker da, der die Wohnung renoviert hat. Er hat unter anderem neues Laminat verlegt und gestrichen. Jetzt sind im Schlafzimmer und Wohnzimmer überall auf dem Boden, an allen Wänden entlang, weiße Farbkleckse, auf dem neuen Laminat. Ich bekomme zwar die meisten weg, mit ganz festen kratzen und schrubben, allerdings wird das mindestens zu einer Ganztagesaufgabe, das alles zu beseitigen und dann habe ich immer noch nicht alles wegbekommen.
Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich seine unsaubere Arbeit beseitigen muss. Problem ist, dass er teilweise sehr unsauber gearbeitet hat (Flecken an der gestrichenen Wand, rissige neue Fugen, Kratzer im neuen Laminat, zugespachtelte Löcher, welche jetzt rissig sind, eine andere Farbe als die Wand haben und einfach sehr unschön aussehen etc.(Diese sind immer noch nicht behoben, bzw. nur verschlimmbessert worden)) und ich ihn deshalb schon zweimal zur Nachbesserung gebeten habe, was er nicht so cool fand.
Er wartet jetzt auf sein Geld, ich habe das allerdings eben erst richtig gesehen, morgen soll Schlüsselübergabe mit neuen Mieter sein. Wie gehe ich denn am besten damit um? Kann ich weniger zahlen oder sonst irgendwas etwas machen?
Bitte um Rat
3 Antworten
Die Mängel sollten zunächst gut dokumentiert werden. Der Handwerker hat ein Recht auf Nachbesserung.
Bis zur Behebung des Mangel darf zur Sicherheit das doppelte von dem Betrag einbehalten werden, was die Beseitigung des Mangels voraussichtlich Kosten würde (Ich würde abschätzen wieviel Zeit das bräuchte und das mit einem realistischen Stundensatz für Maler ansetzen).
Gelingt die Nachbesserung nicht (was man hier vielleicht so sehen kann, weil es dann der bereits dritte Versuch wäre), kannst du die Mängel selbst beseitigen oder jemand anderes dafür beauftragen. Die Kosten hat der ursprüngliche Vertragspartner zu tragen (kann aus der Sicherung bezahlt werden. Was von der SIcherung nach übrig bleibt, bekommt der Handwerker dann noch ausbezahlt). Alternativ kann man sich auch über eine Minderung der Vergütung unterhalten.
Auf jeden Fall ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, da die Arbeit mangelhaft ist. Fertige ein Abnahmeprotokoll, auf den die ganzen Mängel aufgelistet sind mit evt. der Verweigerung der Abnahme, falls die Mängel so gravierend sind.
Es gibt hierfür spezielle Abnahmeprotokolle. Google mal.
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