Verstopftes Rohr Vermieter will nicht zahlen?
In meiner Küche ist das Abflussrohr verstopft, Vermieter selbst hat sich das schon angeguckt, Siphon abgebaut etc nichts hat geholfen. Die Verstopfung wurde nicht schuldhaft verursacht. Jetzt sagt er zu mir, ja muss ich ne Handwerker bestellen und selbst bezahlen. Laut Google muss er aber dafür die Kosten übernehmen. Gibt es vielleicht ein Gerichtsurteil oder Ähnliches? Weil §535 BGB ist für ihn nicht deutlich genug formuliert... Kann weder die Spüle nutzen oder die Spülmaschine.
3 Antworten
Der Vermieter muss den Handwerker beauftragen (und natürlich auch bezahlen). Erst wenn dieser dann NACHWEISEN kann, dass du als Mieter diese Verstopfung verursacht hast, kann der Vermieter von dir die Kosten ersetzt verlangen. (Dann wäre es Sache deiner Haftpflichtversicherung)
Die private Haftpflicht deckt auch grobe Fahrlässigkeit ab. Z. B. zu viel Toilettenpapier oder Feuchttücher. Das ist dann ja kein Vorsatz. Etwas anderes wäre tatsächlich, wenn man die Fritteuse in den Ausguss entsorgt.
Küche nicht benutzbar: Sind die Küche und die Toilette unbenutzbar, braucht der Mieter nur die Hälfte des Mietzinses zu entrichten(LG Berlin, aus MM 10/1983, S. 14). Keine Heizung in der Küche: Die fehlende Heizmöglichkeit des Küchenraums begründet keine Mietkürzung (LG Berlin, Az. 61 S 189/89, aus WM 1990, S.
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Mietminderung Küche - Urteile und Tipps - Ratgeber MietrechtDa dich kein Verschulden trifft, ist hier der Vermieter in der Pflicht. Er muss beauftragen und bezahlen. Setze ihm eine Frist bis 15. November und kündige Selbstvornahme für den Fall der Verfristung an. Das bedeutet, du beauftragst, zahlst und verrechnest ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete.
Jein - wenn der Mieter den Schaden durch sein Verhalten, beispielsweise unsachgemäße Entsorgung von Speisefett über den Abfluss, verursacht hat, wird die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern respektive Regress fordern.