Haltung von Polizeihunden?
*Hi, ich frage mich seid ein paar Tagen, wie weit der Kontakt zwischen Polizist und Polizeihund geht und sonst einiges über Polizeihunde, also habe ich einige Fragen: *
-Übernachten Polizeihunde beim Polizist, oder in einem speziellem ´´Haus für Polizeihunde``?
-Wenn ein Polizist einen Polizeihund habn will, muss er dann an einer weiteren speziellen Ausbildung teilnehmen, stellt er einfach eine Art Antrag, muss er den ausgebildeten Hund auch selbst bezahlen(´´Anschaffungspreis´´)?
-Wem gehört der Hund dann, der Regierung(b.z.w der Polizei) oder dem Polizist?
-Und wie wird der Hund weiter gehalten, wird er wenn sein ´´Herrchen``(der Polizist) sich Urlaub nimmt mitgehn, oder irgendwo anders hingehen und anderes zu der Haltung?
ps:wenn Schreibfehler im Text sind, das sind Tippfehler(meine Tastatur spinnt)
MfG, Claude6
9 Antworten
Mit der Ausbildung dafür bin ich überfragt, also keine Ahnung. Aber wenn der Poliziost einen Polizeihund hat, ist das dann in der regel seiner und er darf diesen auch mitnehmen. Wie das mit dem Urlaub ist bin ich mir nicht sicher, ich denke das hängt davon ab wie viele Hunde dann zur Verfügung stehen, doch in der Regel darf der Hund mitkommen. Mein Vater ist ja auch Polizist und ein Kollege von ihm hat halt so einen Polizeihund.
So viele Diensthunde gibt es auch wieder nicht das da überall Hunde rumliegen. Nehmen wir als Bsp. den Ostbahnhof Berlin. Da hast du in einer Dienstgruppe der Bundespolizei vieleicht 2 Diensthunde und davon sind auch nicht immer beide im Dienst.Die haben ja auch mal Urlaub oder brauchen so frei. Dazu kommen div. Fortbildungstage für Hund und Herrchen. Wenn der Hundeführer nicht auf Streife ist liegt der Hund in seiner Hundebox. Was auch gut ist für den Hund. Der braucht seine Pausen.
Der Hundeführer hält den Hund meist bei sich zu Hause und er wird ihm voll ausgebildet zugewiesen. Natürlich bekommt er einen Lehrgang in Sachen Hundeführung. Es wird darauf geachtet, dass die Familie mitspielt, falls das Herrchen außer Betrieb sein sollte.
Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland, da Polizei in Deutschland Ländersache ist.
Die Anschaffung der Hunde erfolgt i.d.R. durch den Dienstherrn (also das jeweilige Bundesland oder den Bund), d.h. der Hund ist staatl. Eigentum. Der Staat übernimmt also auch die Kosten für die Ausbildung und die Anschaffung. Für die Unterhaltung des Hundes, erhält der Hundeführer eine Kostenpauschale, darüber hinaus gehende Kosten muss er selbst tragen.
Der Hund ist aber (fast) immer bei seinem Hundeführer, im Dienst und auch in der Freizeit. Im Urlaub gibt es z.T. die Möglichkeit den Hund bei der Polizei zu lassen, das ist aber nicht immer und nicht überall möglich.
Ob es eine Hundestaffel gibt (die dann für entsprechende Einsätze angefordert wird) oder die Hundeführer regulären Dienst versehen, unterscheidet sich ebenfalls je nach Bundesland. In Hessen gibt es z.B. keine Hundestaffel mehr.
tja... die wurden vor ca. 2 Jahren aufgelöst und die Hundeführer versehen nun regulären Schichtdienst in den Dienstgruppen der Polizeistationen und -reviere. Hat Vor- und Nachteile.
Nenene alles ohne Hund is ein Nachteil. Was is denn mit den Hunden geworden Oo?
Die sind doch natürlich immernoch da!!! Die Hundeführer versehen ihren Dienst natürlich weiterhin mit Hund, nur eben nicht mehr zentral bei der Hundestaffel, sondern überall verteilt.
Der Vorteil ist, dass die Hunde nicht extra von der Hundestaffel angefordert werden müssen, sondern fast immer einer auf der Dienststelle oder bei einer benachbarten Dienststelle schnell verfügbar ist.
Asooooooooo. Na dann is ja gut. Ich bin davon ausgegangen das es lief wie bei der Pferdestaffel Berlin. Staffel aufgelöst und verkauft. Nun gehört sie zur Bundespolizei.
Und weißt du wie es in Luxemburg ist?
Danke für die Antwort.
tut mir leid .. mit der Polizei in Luxemburg hatte ich bisher nichts zu tun und weiß leider nichts über deren Organisationsstruktur.
Der Hund übernachten in den meisten Fällen bei seinem Herrchen. Es gibt zwar Zwinger, die sind aber ind er regel nur für Notfälle gedacht. Ein Polizist der Diensthundeführer werden will, wird mit seinem Diensthund zusammen ausgebildet. Den Hund bezahlt der Staat bzw das Bundesland und bleibt Eigentum des Staats bzw Bundeslandes. Der Hund lebt so weit es geht zusammen mit Herrchen und Familie, dazu gehört auch Urlaub und Freizeit.
Klingt auch logisch, ich wollte dass nur mit Sicherheit 100% wissen.
Danke für die Antwort.
das ist der eigene hund des polizisten. der geht mit dem hundeschule und der wohnt auch bei dem daheim.eventuell zahlt die polizei alles, prüfungen etc. ist ja nicht so, dass ein hund jedem folgt. ein herrl muss mit seinem hund perfekt zusammen arebiten sonst klappt nichts. da kann der hund nicht im urlaub einfach mal einem anderen gegeben werden. auch ein hund braucht urlaub, ist auch kein ding
Ein Bekannter von mir dachte das Gegendteil, und ich fand das seltsam, weil(wie du schon sagtest)die Hunde sich ja ein jemanden gewöhnen müssen
Danke für die Antwort
Und wenn der Polizist dann gerade Arbeiten im Büro zu erledigen hat, da kann doch nicht neben jedem zweiten Schreibtisch ein Hund liegen, es haben ja in einem ´´Abteil`` mehrere Leute einen Polizeihund, weißt du was dann mit dem Hund ist?
Danke für die Antwort