Ich habe ein iPhone gefunden.Ich möchte es jetzt benutzen,da sich der Besitzer nicht gemeldet hat.Das iPhone ist mit einer Pin gesperrt. Was soll ich tun?

13 Antworten

Das Ding gehört dir nicht also ab ins Fundbüro damit! Wenn du etwas verlierst würdest du dich doch auch freuen wenn jemand ehrlich ist und es beim Fundbüro abgibt so dass du es wieder bekommst. Wenn du dann den ehrlichen Finder kennen lernst kann dadurch eventuell sogar eine Freundschaft oder sogar mehr entstehen

§ 965 BGB
Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Halt dich lieber an das Gesetz.

Auch noch interessant:

§ 971 BGB
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Im Fundbüro abgeben. 

Wenn der Eigentümer das Handy als verloren meldet, kann das Handy über seine IMEI eindeutig identifiziert und geortet werden.

Wenn Du eine Fundsache für Dich behältst, dann ist das eine Unterschlagung, die nach §246 BGB strafbar ist.

§ 246 BGB - Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Etwas anderes ist es, wenn der Eigentümer die Sache beim Fundbüro nicht abholt und diese nach Ablauf der Wartefrist an Dich geht. Dann bist Du rechtmäßiger Eigentümer an dem Handy.

Bring es zum Fundbüro - damit kannst Du ohnehin nichts anfangen. Derjenige weiß wahrscheinlich gar nicht, wo er das genau verloren hat. Hast Du Zettel in der Nachbarschaft aufgehängt? Das bringt meistens gar nichts. lg Lilo

Eine Möglichkeit wäre, die SIM-Karte rauszunehmen um rauszufinden, über welchen Anbieter der Eigentümer telefoniert. Dann könntest Du das Gerät in den betreffenden Shop bringen und die Sachlage erläutern. Behalten geht erst, nachdem die Jahresfrist abgelaufen ist, ohne dass sich jemand gemeldet hat.