Haftstrafe bei unbezahlten Rechnungen?
Eine Bekannte von mir hat Probleme mit der Justiz bekommen, weil sie offene Rechnungen eines Mobil-Anbieters nicht bezahlen konnte. Ihr würde jetzt Haft drohen........Ich verstehe die Zusammenhänge nicht. Muss allerdings dazu sagen, dass ich die Unterlagen noch nicht einsehen konnte und auch die Vorgeschichte nicht kenne. Nach meinem bisherigen Wissen wird man wegen offener Rechnungen nicht einfach eingesperrt. Ich verstehe bei Ihrer Klage nicht, wieso sie im Strafrecht gelandet ist. Nach meinem Wissensstand ist es doch so, wenn man Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, meldet man Privatinsolvenz an oder gibt eine eidesstattliche Versicherung ab.....aber Haft wegen einer unbezahlten Mobil Rechnung ist mir neu......
2 Antworten
Es koennte sich beispielsweise um einen Eingehungsbetrug handeln. Dann waeren wir sehr wohl im Strafrecht.
Es koennte sich aber auch um die Androhung einer Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermoegensauskunft handeln.
Ich vermute sie hat die eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben und nun soll diese erzwungen werden.
Erzwingungshaft kann aber mit sofortiger Zahlung abgewendet werden.
Erzwingungshaft kann aber mit sofortiger Zahlung abgewendet werden.
Oder eben - wenn es um die Vermoegensauskunft geht - mit der Abgabe der Vermoegensauskunft.
Ist mir auch schon passiert. Hatte drei Knöllchen verweigert. Wochen/Monate später lag ein Haftbefehl vor - damals wegen 100 DM. Hatte ich gerade noch in so dabei ;-)
Ein Kumpel ist dies passiert. Wurde aber wieder "frei gekauft".