Autotürgriff abgebrochen beim Nachbarn, zahlt hier Privathapftpflicht?
Hallo zusammen, als ich gerade unterwegs war kam eine Nachbarin mit ihrem Auto und parkte auf einer Parkverbot Zone.
Dies hat mich so geärgert, da sie damit die Einfahrt in meine Tiefgarage blockiert, dass ich sie zur Rede stellen wollte.
Als sie angehalten ist, wollte ich die Autotür öffnen und dabei ist der Auto Türgriff abgebrochen.
Zahlt hier meine Privathaftpflicht?
Meine Autohaftpflicht wird wohl kommen zum Tragen kommen oder?
5 Antworten
Ja, das sollte sie.
Du hast ja nicht am Türgriff gezogen um den abzubrechen. Das wäre nicht versicherbar. Das dieser so leicht abbricht, konntest du nicht ahnen. Vielleicht war er schon ein wenig marode.
Wie alt war denn das Fahrzeug, bzw. der Türgriff? Es gibt sowieso nur den Zeitwert.
Das kann ich dir leider nicht beantworten wie alt das Auto ist, ich kenne die Dame ja nicht.
Es gibt nicht den Zeitwert, sondern die Reparatur oder das Geld dafür abzgl. Mehrwertsteuer...
Deine Autohaftpflicht hat damit nichts zu tun.
Auch Deiner Privathaftpflicht könnten hier Zweifel kommen, ob da kein Vorsatz vorhanden war.
Warum hast Du die Autotür überhaupt aufgemacht?
Schäden aus Straftaten werden auch nicht übernommen.
Das ist keine Begründung einfach die Autotür öffnen zu wollen.
Wenn es mit Absicht passiert ist, dann hast Du ganz schlechte Karten.
Die private Haftpflicht zahlt nur, wenn es ein Versehen gewesen ist oder Du da dran gekommen bist mit irgendeinem Gegenstand, aber so wie Du das schilderst, bist Du selber daran Schuld.
Ich würde es mal versuchen aber garantieren, ob Dir das die private Haftpflicht bezahlt, ich denke mal das kann keiner.
Naja was heißt mit Absicht, ich habe einfach ganz normal die Tür geöffnet, dass so ein Begriff abbricht damit kann ich ja nicht rechnen. Selbstverständlich war ich nicht mit brutaler Gewalt dabei
Da musst du aber gegenüber deiner Privathaftpflicht sehr gut argumentieren. ( Du bist ausgerutscht und hast dich festgehalten, z.B.)
Du hast jemand anderem einen Schaden zugefügt. Allerdings must du ja ganz schön brutal an der Tür gerissen haben .. sowas habe ich noch nie gesehen..
aberhier ist die Privat Haftpflicht zuständig .
Die Auto hat damit nix zu tun da du ja sie nicht mit deinem AUTO "angefahren hast".
Das ist ja das kuriose, ich habe überhaupt nicht brutal dran gezogen. Ganz normal die Tür geöffnet und schwups hatte ich den Griff in der Hand.
Ich würde das der Versicherung so schildern mach das beste draus ich drücke dir alle Daumen dass dir das bezahlen toitoitoi
Vorsatz würde ja bedeuten ich wollte bewusst ein Auto beschädigen. Das ist hier nicht der Fall, ich habe lediglich eine Autotür geöffnet und das ohne jegliche Gewalt, und hatte einfach den Türgriff in der Hand.