Autotürgriff abgebrochen beim Nachbarn, zahlt hier Privathapftpflicht?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das sollte sie.

Du hast ja nicht am Türgriff gezogen um den abzubrechen. Das wäre nicht versicherbar. Das dieser so leicht abbricht, konntest du nicht ahnen. Vielleicht war er schon ein wenig marode.

Wie alt war denn das Fahrzeug, bzw. der Türgriff? Es gibt sowieso nur den Zeitwert.


LittleMac1976 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:08

Das kann ich dir leider nicht beantworten wie alt das Auto ist, ich kenne die Dame ja nicht.

0
T3Fahrer  13.10.2019, 23:05

Es gibt nicht den Zeitwert, sondern die Reparatur oder das Geld dafür abzgl. Mehrwertsteuer...

0

Deine Autohaftpflicht hat damit nichts zu tun.

Auch Deiner Privathaftpflicht könnten hier Zweifel kommen, ob da kein Vorsatz vorhanden war.


LittleMac1976 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:10

Vorsatz würde ja bedeuten ich wollte bewusst ein Auto beschädigen. Das ist hier nicht der Fall, ich habe lediglich eine Autotür geöffnet und das ohne jegliche Gewalt, und hatte einfach den Türgriff in der Hand.

0
Menuett  14.10.2019, 09:34
@LittleMac1976

Warum hast Du die Autotür überhaupt aufgemacht?

Schäden aus Straftaten werden auch nicht übernommen.

0

Wenn es mit Absicht passiert ist, dann hast Du ganz schlechte Karten.

Die private Haftpflicht zahlt nur, wenn es ein Versehen gewesen ist oder Du da dran gekommen bist mit irgendeinem Gegenstand, aber so wie Du das schilderst, bist Du selber daran Schuld.

Ich würde es mal versuchen aber garantieren, ob Dir das die private Haftpflicht bezahlt, ich denke mal das kann keiner.


LittleMac1976 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:08

Naja was heißt mit Absicht, ich habe einfach ganz normal die Tür geöffnet, dass so ein Begriff abbricht damit kann ich ja nicht rechnen. Selbstverständlich war ich nicht mit brutaler Gewalt dabei

0

Da musst du aber gegenüber deiner Privathaftpflicht sehr gut argumentieren. ( Du bist ausgerutscht und hast dich festgehalten, z.B.)


BenniXYZ  13.10.2019, 19:26

Das ist nicht notwendig und wäre Betrug.

0

Du hast jemand anderem einen Schaden zugefügt. Allerdings must du ja ganz schön brutal an der Tür gerissen haben .. sowas habe ich noch nie gesehen..

aberhier ist die Privat Haftpflicht zuständig .

Die Auto hat damit nix zu tun da du ja sie nicht mit deinem AUTO "angefahren hast".


LittleMac1976 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:09

Das ist ja das kuriose, ich habe überhaupt nicht brutal dran gezogen. Ganz normal die Tür geöffnet und schwups hatte ich den Griff in der Hand.

1
Jutta373  14.10.2019, 20:58
@LittleMac1976

Ich würde das der Versicherung so schildern mach das beste draus ich drücke dir alle Daumen dass dir das bezahlen toitoitoi

0