Haftet man wenn das Nachbarskind in den Teich fällt?

13 Antworten

Richtet das Kind beim hineinfallen in den Teich einen Schaden an? ;-) Ich denke mal dass beide haften. Also die Eltern des Kindes wg. Verletzung der Aufsichtspflicht und Du als Eigentümer des Teiches.

das kommt darauf an! erstens wie alt das kind ist! dann wissen seine eltern davon. natürlich auch von den gegebenheiten d.h. wie tief ist der teich! erstmal ist es so das du natürlich nix darfür kannst wenn das kind reinfällt! somit auch erstmal nicht haftest, aber unter gewissen umständen könnte dir auch gefährdendes verhalten zugesprochen werden!

Ja, Du haftest, sofern der Teich nicht so abgesichert ist, dass nach menschlischen Ermessen Nichts passieren kann. Unabhängig davon wäre natürlich die Frage zu klären, ob und wie weit die Eltern zusätzlich haften.

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Haftung bei Gartenteichunfällen – Wer haftet eigentlich?

Verfasser: RRef. Christian Kotz


I. Einleitung:

Viele Gartenteich-, Regentonnen- und Poolbesitzer (hierunter fallen auch „Planschbeckenbesitzer“) sind sich nicht über die Gefahren und Haftungsrisiken derselben bewußt.

Kinder können auch in flachen Gartenteichen, kleinen Regentonnen oder Planschbecken ertrinken. Jedoch ertrinken die Kinder häufig gar nicht, sondern sie ersticken. Ärzte sprechen in diesen Fällen vom „trockenen Ertrinken“, da sich aufgrund der Schockreaktion häufig die Stimmritze im Rachenraum schließt, die Atmung dadurch unmöglich wird und das Kind im Wasser erstickt.

Im Jahre 2000 starben 17 Personen in Deutschland (meistens kleine Kinder) bei Unfällen im Gartenteich oder privaten Swimmingpools (Quelle: DLRG).

Glücklicherweise kommt es nur selten zu solch schlimmen Unfällen. Jedoch birgt der Gartenteich, die Regentonne und der Pool auch andere Haftungsrisiken. Es stellt sich somit die Frage: „Wer haftet eigentlich bei einem Unfall?

II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen und Poolbesitzers:

  1. Generell ist der Eigentümer eines Grundstücks bzw. derjenige auf den die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z.B. Mieter, Pächter, etc.), für den Zustand eines Grundstücks verantwortlich. Diese Zustandsverantwortlichkeit umfasst auch die sog. „Verkehrssicherungspflicht“."

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

eltern haften für ihre kinder wenn sie es aus den augen lassen is es vernachlässigung der aufsichtspflicht die sind dann selber schuld


butz1510  05.06.2009, 15:44

Das stimmt so nicht.