Haftet ein Tierarzt wenn ein Tier bei einer Operation (oder danach) stirbt?
Wenn zum Beispiel bei den Nähten schlampig gearbeitet wurde und das Tier zwei Tage später an einer Sepsis verstirbt.
Nochmal: es betrifft nicht mich. Die Frage kam mir gestern in den Sinn, als ich eine Tierdoku angeschaut.
6 Antworten
Wenn ein Tierarzt grobe Fehler macht, haftet er natürlich. Theoretisch.
Allerdings gehört eine Sepsis zu den Operationsrisiken.
Bevor du solche Vermutungen äußerst, solltest du sicher nachweisen können, daß der Tierarzt grob fahrlässig eine Sepsis verursacht hat. Ansonsten geht das nach hinten los, denn nicht jeder Tierarzt lässt solche Behauptungen im Raum stehen, wenn sie verbreitete werden.
L. G. Lilly
Mein Beileid.
Kann es sein, dass das Tier auch aufgrund der Krankheit oder seiner Verletzung starb? Vielleicht war es schon alt und das Herz hat nicht mehr mitgemacht?
Oder war es nur eine kleine OP? Dann könnte es sein, dass nachlässig gearbeitet wurde und dein Tier deshalb starb.
Für offensichtlich Schlamperei haben wir ein neues Pony bekommen...
Hey
Also es ist so, der Tierarzt ist natürlich verpflichtet zu sachgerechter tierärztlicher Leistung, doch eine Garantie für eine Behandlung bzw. Heilung oder Überleben ist nicht gegeben.
Mit dieser Vereinbarung gibt man sich bei der Anmeldung in der Praxis/ Klinik einverstanden.
Für OP‘s muss man teilweise noch was extra unterschreiben.
Doch wenn der TA nicht seiner Sorgfalt nachgekommen ist und einen Behandlungsfehler gemacht hat, ist er dafür haftbar, man kann auf Schadensersatz klagen.
Da müsstest du dich an einen Rechtsanwalt mit Fachbereich Tier/Tierschutz wenden.
Der TA hat eine Dokumentationspflicht wodurch dann alles offen gelegt werden kann.
Du kannst ja mal einem Rechtsanwalt dein Anliegen schildern, die haben ja Erfahrung und der wird Dir dann sagen ob es Hoffnung gibt oder die Klage aussichtslos ist.
Mein Beileid
Viele Grüße Shadow
hallo. hast du schon mal einen `gott` in weiß verklagen können? das geht nur selten. sorry.
ich glaube nicht. dann müßtest du das schon beweisen können. das tier bleibt tod. mein beileid, wenn das gerade bei dir so war. lg
hmm, aber was würde das alles kosten? ja, meine tiere. für die mache ich auch alles, sind ja auch meine familie! ich kann dir leider nichtmal sagen, was ich machen würde, wenn es sich um eines meiner tiere handeln würde. und was wenn du klage einreichst? ich denke das es da einen sehr kleinen taler gibt, weil es ja nur eine sachbeschädigung ist.[tier vom gesetz=sache?] aber toll gemacht! jetzt muß ich auch darüber nachdenken! für mich sind tiere keine sachen! lg
Es betrifft mich nicht, die Frage ist mir bei einer Tierdoku spontan in der Sinn gekommen.
Und natürlich kann man das beweisen, nämlich durch Abstriche am Gewebe, Blutabnahme, etc.