Schadensersatz bei Tierarzt möglich wenn Tier an dem verschriebenen Medikament stirbt?
8 Antworten
Möglich schon - unter der Voraussetzung, dass der Tierarzt grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. ein Medikament trotz ihm bekannter Kontraindikation verordnet hat) und dass dies dann beweisbar todesursächlich war.
Bei einem preisgekrönten Zuchttier könnte das ratsam sein. Bei einer Kröte scheitert es daran, dass
a) die Krötenmedizin nicht sonderlich erforscht ist, die grobe Fahrlässigkeit daher auch bei falscher Medikation eher unwahrscheinlich
b) der zu ersetzende Schaden maximal den Preis einer neuen Kröte ausmacht. So viel zahlst Du selbst bei einem gewonnenen Prozess an Zeit, an Nerven, und an nicht erstattungsfähigem Aufwand.
Du solltest auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Tierarzt gar nichts falsch gemacht hat und Deine Kröte nicht wegen, sondern trotz des Medikaments verstorben ist. Sowas kommt bei den deutlich besser erforschten Menschen vor, und auch bei anderen Tieren.
Lieber Dinge mehrfach hinterfragen. Ja und warum sollten man nicht dagegen vorgehen. Tiere sind Familie und dafür kämpfen wir. Wenn der Tierarzt Medikamente verordnet, sollten er über den übrigens Gesundheitsstand des Tieres Bescheid wissen. Und nicht einfach auf gut Glück etwas verordnen
Vielleicht, wenn du beweisen kannst, dass das falsche Medikament die Ursache für den Tod ist. Dazu brauchst du ein Gutachten.
Falls es zum Prozess kommt, sollten die Kosten für den Prozess gegen den möglichen Schadenersatz gewogen werden. Wenn du Pech hast, zahlst du nämlich mehr Geld, als du erstattet bekommst.
Also ich rate davon eher ab.
Mal abgesehen davon dass es ein absoluter Archloch-Move ist und einer der Gründe warum Tierärzte ihren Job immer unerträglicher finden. Und auch häufig Selbstmord begehen.
Guter Gedanke habe ich noch nicht so drüber nachgedacht was eig teurer wäre aber stimmt schon
Nein.
Der Tierarzt verschreibt das Medikament als Therapie der diagnostizierten Krankheit.
WENN das Tier dieses Medikament nun nicht verträgt und deswegen stirbt, kann man den TA dafür nicht haftbar machen...der kann das vorher doch gar nicht wissen!
Außerdem dürfte die Beweisführung, dass die Todesursache tatsächlich das Medikament war, sehr sehr schwer fallen!
Ja was erwartest du denn?
Dass bei einem kranken Tier die Verdauung problemlos mit dem Medikament fertig wird?
Tierarzt anrufen, sagen, dass das Tier auf das Medikament mit flottem Otto reagiert, und fragen, was du machen sollst!
Ein krankes Tier kann nämlich sehr schnell dehydrieren. Also häng dich ans telefon!
Grundsätzlich wäre das schon denkbar, aber nur, wenn der Arzt fahrlässig oder absichtlich gegen die Behandlungsrichtlinien verstoßen hat. Das nachzuweisen dürfte aber sehr schwer sein.
okiii ist halt nur so das er vor der einnahme des Medikaments noch keinen Durchfall hatte und dann auf einmal schon