Haftet der letzte Halter vom Auto?

7 Antworten

Der Autohändler hat das Auto anscheinend nicht abgemeldet

Doch. Das Fahrzeug wurde abgemeldet. Lies diese Satzteile genau:

  • ".... das Fahrzeug mit dem letzten amtlichen Kennzeichen..."
  • ".... als dessen letzter Halter...."
dass wir der letzte Halter waren. Wie kann das sein ?

Das Fahrzeug ist eben nicht mehr neu zugelassen worden. Warum auch immer.

Kann man was dagegen machen?

Ja, natürlich.

Ihr schickt eine Kopie des Kaufvertrages an die Behörde. Der Käufer - also der Händler - ist der richtige Ansprechpartner für die Forderung.

Wenn er das Fahrzeug wiederum weiterverkauft hat, dann muss er eben den Namen und Adresse seines Käufers dann an die Behörde weitergeben oder selber zahlen.

abgemeldet wurde er wohl, aber nie verkauft..sonst hättest du ja weiter Versicherung u Steuern bezahlt....anhand der Fahrgestellnummer ist man auf dich gekommen...einfach den vertrag mit Hinweis das der Wagen zum Händler gegangen ist einreichen u das war es

Und mal wieder ein Paradebeispiel, warum beim Autoverkauf dinge wie das abmelden und ein Kaufvertrag absolut rudimentär sind.

Ihr könnt euch jetzt an die Behörde wenden, von der ihr den Brief bekommen hat. Dort Schildert ihr den Sachverhalt. Was dann passiert, erfahrt ihr dann.

Ich gehe davon aus, dass du noch den Kaufvertrag hast mit dem das Auto in das Eigentum des Händlers übergegangen ist.

Damit kannst du beweisen, dass es nicht mehr dein Auto war und somit bist du aus der Sache raus.

Ja, das ist so.

Genau der Grund, warum ich Fahrzeuge immer selbst abmelde, wenn ich sie verkaufe.

Hab keinen Bock auf so einen Scheiß.

An was für einen "Händler" hast du das denn verkauft?

Irgendein ein Vollhonk, der dir ein Karte ans Seitenfenster gesteckt hat, mit der Message "Wir kaufen alles an"?