Hätte man einen Gebraucht-PKW oder eine Transporter-Ladung voll Küchengeräte als Geschenke für die Ost-Verwandtschaft in die DDR einführen können?
Hätte man dafür Einfuhrzölle bezahlen müssen?
Oder wäre man nicht über die Grenze gelassen worden wegen des Verdachts auf Schwarzhandel?
4 Antworten
Wir wollten mal ein Fahrrad rüberbringen, aber an der letzten Grenzstation kurz vor dem Intershop (die Grenzübergänge waren ein Bereich mit mehreren verschiedenen Stationen hintereinander) sollten wir so viel Zoll bezahlen, dass dies zu teuer geworden wäre, also brachten wir das Rad zurück zur West-Grenzstation. Als wir anschließend wieder in die DDR einfuhren, wurden wir an allen Stationen durchgewunken, weil wir ja schon kontrolliert worden waren, und die anderen Westbesucher - die dies ja nicht mitbekommen hatten - staunten nicht schlecht, und dachten wohl, da fährt ein hohes Tier der westdeutschen DKP oder so,
Ja konnte man. Das musste man anmelden. Einen Fall aus meinem Bekanntenkreis kenne ich noch. Ein Verwandter hatte im Westen geerbt. Nun konnte man dem aber kein Geld schicken, das wäre nicht möglich gewesen. Daraufhin kauften die Verwandten im Westen von seinem Erbteil einen neuen PKW, war ein VW, Modell weiß ich nicht mehr. Der hatte schon lange auf ein Auto gewartet. Ich meine es war auch das Autohaus selbst, das die Überführung vornahm und auch die Genehmigung zur Überführung bekam. Der VW kam aber beim Empfänger nie an, dafür bekam er aber kostenlos einen neuen Trabbi, der VW verschwand auf wundersame Weise bei irgendeinem priviligiertem DDR-Bürger, wohin auch immer.
Ich bezweifle sehr stark, dass die nette Westverwandtschaft mit einem solchen Transporter voller toller Sachen bei der Einreise überhaupt von den Grenzkontrollen ins Land gelassen worden wäre. Hätte vermutlich an der Grenze alles abgegeben und zurückgelassen werden müssen.
Ich habe durch Zeitzeugen erzählt bekommen, wie die Grenzbeamten BRD-Bürger, welche zeitweilig in die DDR mussten, an der Grenze oftmals ganz bewusst schikaniert haben.
Wenn das erlaubt sein würde, könnte es durch den Zoll einem Aufstoßen über den Preis von abgelegten Gerümpel.
Das Erbschaften so geregelt wurden über Genex, das kann ich bestätigen, wer dabei den Kürzeren zog, das ist auch mit Sicherheit klar, denn Bargeld zahlte schon die BRD nicht aus, bzw. es wäre 1 : 1 in der DDR ausgezahlt worden, wenn?
Hahaha was für eine Geschichte!!!