Habt ihr schon eine Rechnung von Westnetz bekommen wegen der Abrechnung des Messstellenbetriebs (Stromzähler)?

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5 Stimmen

5 Antworten

Nein.

Dieses Jahr noch nicht, hier wird im Mai abgerechnet. Aber diese Gebühr, und z. B. Zählermiete ist im Grundpreis mit drin.


mrinteresting 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 14:14

Nicht immer. Ich habe die Mitteilung erhalten, dass mein Stromanbieter dem Netzbetreiber mitgeteilt habe, dass er den Messstellenbetrieb nicht mehr bezahlen werde.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 14:56
@Blindi56

Ja. Darum geht es ja. Du meintest ja, dass es im Grundpreis mit drin ist. Ist es aber nicht immer. Während der Vertragslaufzeit stellt der Stromanbieter die Zahlungen für den Messstellenbetrieb manchmal ein.

Ich bezahle den Strom beim Stromanbieter. Und der Stromanbieter bezahlt damit unter Anderem die Gebühr an den Messstellenbetreiber. Zahlt der Stromanbieter diese Gebühr nicht mehr, dann schickt der Messstellenbetreiber eine Rechnung nur für diese Gebühr extra an mich.

Nein.

denn ich arbeite nicht mit lieferanten zusammen, die sich, um auf check24, verivox und co nach oben zu mogeln solch billiger tricks bedinenen.

lg, Anna

Nein.

Ich bin nicht bei Westnetz, ich wohn in einem anderen Netzgebiet.
Die meisten Versorger inkludieren die Messstellenkosten, deshalb werden die wenigsten das Problem haben.

Nein.

Keine bekommen und demnach auch nix bezahlt. Bin eh beim grundversorger von daher 🤷

Der Messstellenbetrieb ist Bestandteil jeder Energieabrechnung, egal wer mit wem einen Liefervertrag abgeschlossen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

mrinteresting 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 22:14

Das war schon klar.

Es gibt aber Fälle, wo der Energielieferant (Stromanbieter) diesen Bestandteil nicht mehr bezahlen will.

Das ist in meinem Falle passiert.

Der Stromanbieter hat dem Netzbetreiber schriftlich mitgeteilt, dass er die Gebühr für den Messstellenbetrieb nicht mehr bezahlen wird.

Infolgedessen hat der Netzbetreiber mich angeschrieben und angekündigt, dass er (der Netzbetreiber) mir künftig die Kosten für den Messstellenbetrieb gesondert von sich aus in Rechnung stellen wird.