Habt ihr schon eine Rechnung von Westnetz bekommen wegen der Abrechnung des Messstellenbetriebs (Stromzähler)?
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Erst einmal bezahlt man monatlich einen Abschlag. Dieser Abschlag besteht aus dem Verbrauchspreis pro kwh und dem Grundpreis. Und dieser Grundpreis wiederum setzt sich dann aus mehreren Bestandteilen wie z.B. Steuern zusammen. Und eben auch die Gebühr für den Betrieb der Messstelle. Diese Gebühr wird nicht von allen Stromanbietern bezahlt, sodass diese dann ausgeklammert wird. Und dann muss man als Verbraucher jährlich eine Gebühr für den Messstellenbetrieb bezahlen. An den grundzuständigen Netzbetreiber (= Messstellenbetreiber), in vielen Fällen Westnetz.
Habt ihr schon bezahlt?
Habt ihr eine Rechnung bekommen?
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5 Antworten
Dieses Jahr noch nicht, hier wird im Mai abgerechnet. Aber diese Gebühr, und z. B. Zählermiete ist im Grundpreis mit drin.
Ja. Darum geht es ja. Du meintest ja, dass es im Grundpreis mit drin ist. Ist es aber nicht immer. Während der Vertragslaufzeit stellt der Stromanbieter die Zahlungen für den Messstellenbetrieb manchmal ein.
Ich bezahle den Strom beim Stromanbieter. Und der Stromanbieter bezahlt damit unter Anderem die Gebühr an den Messstellenbetreiber. Zahlt der Stromanbieter diese Gebühr nicht mehr, dann schickt der Messstellenbetreiber eine Rechnung nur für diese Gebühr extra an mich.
denn ich arbeite nicht mit lieferanten zusammen, die sich, um auf check24, verivox und co nach oben zu mogeln solch billiger tricks bedinenen.
lg, Anna
Ich bin nicht bei Westnetz, ich wohn in einem anderen Netzgebiet.
Die meisten Versorger inkludieren die Messstellenkosten, deshalb werden die wenigsten das Problem haben.
Keine bekommen und demnach auch nix bezahlt. Bin eh beim grundversorger von daher 🤷
Der Messstellenbetrieb ist Bestandteil jeder Energieabrechnung, egal wer mit wem einen Liefervertrag abgeschlossen hat.
Das war schon klar.
Es gibt aber Fälle, wo der Energielieferant (Stromanbieter) diesen Bestandteil nicht mehr bezahlen will.
Das ist in meinem Falle passiert.
Der Stromanbieter hat dem Netzbetreiber schriftlich mitgeteilt, dass er die Gebühr für den Messstellenbetrieb nicht mehr bezahlen wird.
Infolgedessen hat der Netzbetreiber mich angeschrieben und angekündigt, dass er (der Netzbetreiber) mir künftig die Kosten für den Messstellenbetrieb gesondert von sich aus in Rechnung stellen wird.
Ach so, das ist natürlich eine sehr zweifelhafte Verfahrensweise wegen § 40 (3) Ziff. 4 EnWG
Nicht immer. Ich habe die Mitteilung erhalten, dass mein Stromanbieter dem Netzbetreiber mitgeteilt habe, dass er den Messstellenbetrieb nicht mehr bezahlen werde.