Habt ihr Erfahrung mit einem Widerspruch gegen ein Aufbauseminar?

5 Antworten

Missachtung als Radfahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges beim Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Das bedeutet, als Radfahrer oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges.

Das stellt nun mal einen A-Verstoß dar und damit ist für Probezeitler per Gesetz ein Aufbauseminar anzuordnen.

Ein Widerspruch wird nichts bringen, weil es keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Könnten Sie bitte mitteilen, ob ein Widerspruch etwas bringen würde?

Widerspruch wogegen?
Gibt keinerlei Grundlage wofür man einen Widerspruch einlegen könnte.

Du wurdest zu Recht erwischt, bestraft und musst nun die Konsequenzen dafür tragen.

Machst du es nicht bleibt dein Führerschein entzogen und du darfst kein Kraftfahrzeug mehr führen. Bis hin zur totalen Entsagung der Fahrerlaubnis. Dann darfst den ggf. nochmal neu machen oder auf Lebenszeit gesperrt.

Grund: Missachtung als Radfahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges beim Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Dazu zählt ua. aber auch ein E-Bike.

So oder so, ob Fahrrad oder nicht, gilt auch für jeden Verkehrsteilnehmer ein Rotlicht.

Widerspruch lohnt sich überhaupt nicht. Gibt ja keine Argumente.

Damals musste ich dringend zur Arbeit

Das ist kein Argument

Draus lernen und die Strafe hinnehmen.

Wie sollte man einen Widerspruch begründen, wenn man keine Argumente hat? Also nein, ein Widerspruch bringt da gar nichts.

Und der Tatbestand laut eben Radfahrer // Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs - das ist normal, weil für beide das gleiche Bußgeld entsteht.

Ich verstehe, dass ich trotzdem das Rotlicht nicht hätte missachten dürfen. Damals musste ich dringend zur Arbeit.

Damit gibst du uns an, dass du bewusst über rot gefahren bist, weil du Zeitdruck hattest, also eine Vorsatztat.
Und nein du verstehst es anscheinend nicht, sonst würdest du einfach zum Aufbauseminar gehen und gut ist.

Gegen die Anordnung eines Aufbauseminars ist kein Widerspruch zulässig, weil es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig