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Man muss Google Fonts nicht komplett von der Webseite entfernen, sondern sie nur lokal einbinden (und nicht von Googles Servern abrufen, wodurch die IP-Adresse an Google übermittelt wird). Auch GuteFrage verwendet Google Fonts (u.a. Roboto).

Und wenn man sich bisher an die DSGVO gehalten hat, müsste man nun auch die Einbindungsart nicht ändern. Das Einbinden von Google Fonts über fonts.google.com war auch vor der Abmahnwelle schon nicht gesetzeskonform.

Sprich: Auf unseren Webseiten waren die Fonts nie in gesetzeswidriger Art eingebunden, weshalb wir sie auch nicht entfernen mussten.

Nein.

Du musst du Fonts einfach entweder lokal speichern und Einbinden, oder aber Google in die Datenschutzerklärung aufnehmen.

Deine Frage ist mißverständlich formuliert. Es geht nicht um die Fonts selber, sondern um die Art der Einbindung. Und ja auf meiner Seite habe ich die Fonts natürlich nicht entfernt, sondern hoste die Fonts auf meiner eigenen Webseite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Web Developer bei einem mittelständischen Portalbetreiber