Habe mein Auto an einen 18 Jährigen Jungen Mann verkauft, eine Woche später Motorschaden?

3 Antworten

1. Wenn du doch von einem Problem weißt musst du jetzt auch nicht überrascht tun xD. Komische Geräusche sind doch ein Zeichen das was nicht stimmt.

2. Du bist nicht verpflichtet das Auto zurück zu nehmen da er die Chance hatte das Auto zu begutachten. Er hat nur die Möglichkeit indem er Beweist das du von einem Schaden wusstest und es verschwiegen hast.

Streng genommen muss man eigentlich im Kaufvertrag oder Anzeige die Gewährleistung absprechen aber ich würde mal sagen Umgangssprachlich sollte das trotzdem klar gehen. Vorallem je nach Laufleistung und Preis ist es eine Situation wo man wissentlich das Risiko eingeht

Hast du einen Vertrsg, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde?


MisterX762 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 18:28

Hallo, danke für Antwort. Ja das habe ich.

Willy41  20.01.2025, 18:34

Wenn er von den Schaden gewusst hat, ist der Vertrag Makulatur.

So... wenn Du diese Dinge im Kaufvertrag erwähnt hattest und das Scheckheft hattest, dann hat er keine Chance, denn mit Absicht bekommt man jeden Motor innerhalb nur 1-2 Tagen kaputt... Oder das Jungchen ist zu blöd um Auto zu fahren...

Es kommt aber immer darauf an, was genau im Kaufvertrag stand...


MisterX762 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 18:25

danke vorab für die schnelle Antwort.

Im Kaufvertrag wurde schriftlich festgehalten:

Das Auto weist folgende Mängel oder Beschädigungen auf : Kotflügel + Motorhaube sind leicht beschädigt(Kratzer/Dellen) und der Motor macht Geräusche sobald man wieder vom Gas geht.

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind in diesem Kaufvertrag zusammengefasst. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ganz unten bei Weitere Vereinbarungen haben wir nochmal reingeschrieben das keine Garantie oder Rücknahme besteht.

Lachenpur  20.01.2025, 19:49
@MisterX762

Gut abgesichert, da hast Du wohl nichts zu befürchten. Selbst wenn er vor Gericht geht, müsste er erst mal einen Gutachter bestellen und bezahlen... Zurücknehmen muss man nichts... War das ein Fahrzeug mit Zahnriemen, der unter Öl läuft, also im Motor verbaut ist, wie bei Ford?