Habe mein Auto an einen 18 Jährigen Jungen Mann verkauft, eine Woche später Motorschaden?
Hallo zusammen, ich habe vor ungefähr 10 Tagen mein Auto an einen Jungen Burschen verkauft(18 Jahre), (Privatkauf) welches keinerlei Probleme hatte und einwandfrei lief. Nun rief er mich an und meinte das Auto hat plötzlich ein Motorschaden bekommen und möchte das Auto zurückgeben. Man hat zwar ein komisches Geräusch gehört wenn man vom Gas gegangen ist, das haben wir aber auch im Kaufvertrag festgehalten. Allerdings hatte das Auto sonst keinerlei Probleme. Weder irgendwelche Warnlampen oder Qualm oder sonstiges. Zudem wurde das Auto immer regelmäßig gewartet. (Serviceheft vorhanden)
Jetzt weiß ich tatsächlich garnicht wie ich in der Sache vorgehen sollte. Ich werde morgen mal meine Rechtschutzversicherung kontaktieren und mal schauen was die dazu sagen.
Hatte jemand schonmal so eine Erfahrung? Und was muss man machen damit das Auto einen Motorschaden bekommt?
Über hilfreiche antworten wäre ich dankbar. :)
3 Antworten
1. Wenn du doch von einem Problem weißt musst du jetzt auch nicht überrascht tun xD. Komische Geräusche sind doch ein Zeichen das was nicht stimmt.
2. Du bist nicht verpflichtet das Auto zurück zu nehmen da er die Chance hatte das Auto zu begutachten. Er hat nur die Möglichkeit indem er Beweist das du von einem Schaden wusstest und es verschwiegen hast.
Streng genommen muss man eigentlich im Kaufvertrag oder Anzeige die Gewährleistung absprechen aber ich würde mal sagen Umgangssprachlich sollte das trotzdem klar gehen. Vorallem je nach Laufleistung und Preis ist es eine Situation wo man wissentlich das Risiko eingeht
Hast du einen Vertrsg, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde?
So... wenn Du diese Dinge im Kaufvertrag erwähnt hattest und das Scheckheft hattest, dann hat er keine Chance, denn mit Absicht bekommt man jeden Motor innerhalb nur 1-2 Tagen kaputt... Oder das Jungchen ist zu blöd um Auto zu fahren...
Es kommt aber immer darauf an, was genau im Kaufvertrag stand...
Gut abgesichert, da hast Du wohl nichts zu befürchten. Selbst wenn er vor Gericht geht, müsste er erst mal einen Gutachter bestellen und bezahlen... Zurücknehmen muss man nichts... War das ein Fahrzeug mit Zahnriemen, der unter Öl läuft, also im Motor verbaut ist, wie bei Ford?
danke vorab für die schnelle Antwort.
Im Kaufvertrag wurde schriftlich festgehalten:
Das Auto weist folgende Mängel oder Beschädigungen auf : Kotflügel + Motorhaube sind leicht beschädigt(Kratzer/Dellen) und der Motor macht Geräusche sobald man wieder vom Gas geht.
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind in diesem Kaufvertrag zusammengefasst. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ganz unten bei Weitere Vereinbarungen haben wir nochmal reingeschrieben das keine Garantie oder Rücknahme besteht.