Habe ich eine Straftat begangen (Account verkauft)?

5 Antworten

Bist du evtl. noch nicht volljährig?

Wenn das so ist, hättest du Ebay gar nicht nutzen dürfen und es war vermutlich eher darauf bezogen.

Und ja: Da gibt es dann richtig Ärger, wenn Ebay das herausbekommt. Meines Wissens ist das eine richtige Straftat, wo es dann auch eine ernste Strafe geben kann.

Der Verkauf des Minecraft-Accounts ist übrigens nur von Mojang aus in den AGBs verboten. Das ist ja quasi ein wenig so, als würdest du deinen Telefonanschluss mitsamt abgeschlossenen Vertrag verkaufen wollen.

Wenn du volljährig bist, dann dürfte die Höchststrafe sein, dass der Account von Mojang gesperrt wird. Einen Betrug sehe ich da nicht wirklich, weil es ja noch gar nicht zum Verkauf gekommen ist.

Ich würde den Kaufvorgang sauber stornieren, das Passwort ganz schnell ändern, damit der Käufer da nicht mehr rankommt und dann vom weiteren Verkauf des Accounts absehen.


Lenian  12.06.2020, 00:55

Wahrscheinlich war Passwort ändern da schon zu spät...

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Der verkauf ist zwar verboten aber keine Straftat. Angezeigt werden kannst du dafür nicht.

Der "Käufer" allerdings schon, wegen Betrug. Damit kannst du ihm drohen und hoffen das du deinen Account wieder bekommst oder du holst dir deinen Account einfach bei Mojang wieder.

Dafür einfach den Support anschreiben und beweisen das es dein Account ist.


maxico12791 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 16:10

Danke für Ihre Antwort!

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Bitte sag mir nicht du hast ihm die Daten gegeben ... bevor du Geld erhalten hast.

Wenn dir den Kauf bestätigt hat, sprich sagt er will es kaufen, dann ist das schon eine Zusage wenn Ihr euch geeinigt habt und somit ist ein Rechtskräftiger Kaufvertrag nach §433 BGB entstanden.

Du musst Liefern, er bezahlen.
Du Lieferst aber erst NACH Gelderhalt.


maxico12791 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 15:35

Was ist wenn jetzt eine Anzeige? Wie soll ich mich verhalten? Habe Angst da ich noch nicht volljährig bin und meine Eltern sicherlich sauer wären.

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Comp4ny  14.09.2019, 15:47
@maxico12791

.... oh mann. Ernsthaft? ... du bist noch ein Kind?
... dann ist der Kaufvertag sowieso hinfällig. An deiner Stelle würde ich es deinen Eltern erzählen, die wissen dann was gemacht werden muss.

Eine Beratung in solch einem Fall an Kindern gebe ich nicht.

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maxico12791 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 15:36

Danke für Ihre Antwort:)

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Erzähl es deinen Eltern und die sollen ein Strafanzeige gegen den Käufer stellen.

Der Verkauf selber ist nicht strafbar, sondern lediglich ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

Was nun deinen Fall angeht. Ein Kaufvertrag besteht im Prinzip aus zwei Teilen - die Übertragung von Rechten und die daraus resultierenden Schuldverhältnisse. Sollten letztere nicht erfüllt werden, läge ein Betrug vor.

Du bist lediglich von der Verkaufsabsicht zurückgetreten. Im Anbetracht der Umstände (du hast erfahren, das ein Verkauf unzulässig ist) ergeben sich für dich auch keine Rechtsfolgen.


maxico12791 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 15:33

Was ist wenn jetzt eine Anzeige? Wie soll ich mich verhalten? Habe Angst da ich noch nicht volljährig bin und meine Eltern sicherlich sauer wären.

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maxico12791 
Beitragsersteller
 14.09.2019, 15:35

Danke für Ihre Antwort :)

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