Habe ich ein Recht auf einen Firmenwagen wie andere Mitarbeiter?
Guten Tag,
ich bin in der Reinigung tätig und fahre zu verschiedenen Objekten mit meinem Privat-PKW. Jetzt habe ich mitbekommen das andere Mitarbeiter die die selbe Arbeit machen einen Firmenwagen gestellt bekommen. Bei einer Jobanzeige meiner Firma steht auch drin das ein Firmenwagen gestellt wird. Ich fühle mich dadurch benachteiligt und wollte hier in Erfahrung bringen ob ich wegen Gleichberechtigung bei meiner Firma auch einen Firmenwagen oder zumindest einen Spritzuschuss verlangen kann da die anderen Mitarbeiter nur den Sprit zur Firma selbst tragen müssen und ich momentan alles.
5 Antworten
Ich fühle mich dadurch benachteiligt und wollte hier in Erfahrung bringen ob ich wegen Gleichberechtigung bei meiner Firma
Grundsätzlich: ja
Das Arbeitsgerät hat das Unternehmen zu stellen. Es macht es ja auch, bei den anderen. Das darf es dann auch für Dich tun.
Deinen Privat-PKW musst Du keinesfalls zur Verfügung stellen.
Schon gar nicht die Spritkosten selbst zahlen.
Hallo,
grundsätzlich hast du kein Recht einen Firmenwagen zu bekommen, du bist aber auch nicht verpflichtet, mit deinem privaten Auto zu fahren. Wenn du zu den Objekten fahren musst, muss dir dein Arbeitgeber deine Mehrkosten bezahlen, die meisten Firmen machen das mit einer Monatskarte. Du kannst deinem Arbeitgeber auf die Spritkosten ansprechen, dann wirst du wohl pro Kilometer zwischen 20 und 30 Cent bekommen.
LG
Warum nutzt Du dann deinen Privatwagen? Fahre ab Montage mit dem ÖPNV zu Deinem Betrieb und sage Du kannst / willst DeinenWagen nicht mehr nutzen.
Beim Vorstellungsgespräch habe ich auf Anfrage angegeben das ich einen PKW habe und von da an wurde ich zu den verschiedenen Adressen der zu reinigen Objekte bestellt welche ich seit dem regelmäßig aufsuche und reinige. Bis heute wusste ich nicht das andere Mitarbeiter einen Firmenwagen bekommen. Ich werde das morgen mal ansprechen, danke.
Es gibt kein "Recht" auf einen Firmenwagen.
Ein Dienstwagen muss auch nicht zwingend mit einer konkreten Fahrtätigkeit begründet sein - auch Mitarbeiter, die gar nicht für den Betrieb unterwegs sind, können einen Dienstwagen bekommen.
Sie haben das Fahrzeug dann in den Gehaltsverhandlungen herausgehandelt.
Was steht denn zum Firmenwagen und Privatwagen in DEINEM Arbeitsvertrag? Das wird dort ja genau geregelt sein.