Habe eine Besitzstörungsanklage bekommen mit einer Strafe von 350€?

3 Antworten

Du schreibst, der Grund für die Besitzstörungsklage - konkret dürfte es sich wohl um eine Abmahnung/Unterlassungserklärung mit Androhung einer Besitzstörungsklage handeln - ist, dass du auf einem Parkplatz eines Geschäftes geparkt hast.

Da kommt es jetzt darauf an, ob es erkennbar war, dass du dort nicht parken darfst. Steht dort beispielsweise ein Schild "Parken nur für Kunden von XY während der Geschäftszeiten" und du hast außerhalb der Geschäftszeiten dort geparkt bzw. warst kein Kunde bei XY, dann ist die Besitzstörung definitiv erfüllt und du solltest unbedingt zahlen.

Bist du der Meinung, die Abmahnung zu unrecht bekommen zu haben, weil es nicht erkennbar war, dass du dort um diese Zeit nicht parken darfst, kannst du es auf eine Klage ankommen lassen und die Sache vor Gericht klären, indem du einfach erst mal nicht zahlst und die Klage abwartest.
Allerdings solltest du das nur tun, wenn du dir wirklich sicher bist, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Verlierst du nämlich den Gerichtsprozess, zahlst du ungefähr das 3-fache, also rund 1000€.

Im Zweifelsfall kannst solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder an den ADAC - sofern du Mitglied bist - wenden und dich beraten lassen.

kommt darauf an, was der Verstoß war


Hallo1233398288 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 17:21

Bin auf einen Parkplatz gefahren, da wo eine Dönerbude ist…. Und das Geschäft schließt um 18:00 und die Dönerbude um 19:00 Uhr

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Kann man so nicht sagen. Müsste man die genauen Details kennen.

Besitzstandsstörung ist Zivilrecht. Strafe kann also schon mal nicht sein.


wiki01  30.06.2024, 18:52

Das ist wie Hausfriedensbruch, also doch Strafrecht.

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tinalisatina  01.07.2024, 08:24
@wiki01

Hattest Du nicht vor Kurzem was anderes geschrieben ... ;-)

Eine Strafe werden die 300 Euro dennoch nicht sein. Aber dazu sind die Infos zu dünn.

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