Habe ein Paket erhalten von Deutschland in die Schweiz, DHL verlangt Zoll Gebühren, Inhalt war aber kostenlos, was tun?
Habe ein Paket erhalten von Deutschland in die Schweiz, DHL verlangt Zoll Gebühren, Inhalt war aber kostenlos, was tun?
War der Inhalt wertlos oder war er wertvoll und Du hast ihn lediglich kostenlos erhalten?
Kostenlos erhalten, war Garantieware
Dann frag den Absender, warum er das in der Zollinhaltserklärung nicht angegeben hat.
Und übrigens heißt es Paket, nicht Packet.
Also in dem Fall war es nicht richtig Deklariert, richtig?
5 Antworten
Es geht nicht darum, ob du etwas dafür bezahlt hast. Sondern es geht darum, dass ein Sachwert ins Land eingeführt wird.
Es wurde etwas versendet, dass einen Wert hat, egal ob du jetzt was dafür bezahlst oder nicht - also fallen auch Zollgebühren an.
Nein, ist es nicht. Hast ja unter einem anderen Kommentar gaschrieben, es sei ein Ersatz im Zusammenhang mit einer Garantie. Das ist KEIN Geschenk!
ja ist halt noch etwas komplizierter....sagen wir mal so, der Lieferant war extrem Kulant. Garantie gibt die Firma eigentlich nicht, weil ich das Produkt nicht bei Ihnen direkt gekauft habe. Zumal es auf Blitzschlag auch keine Garantie gibt. Sie haben mir aber trotzdem Ersatz angeboten, wenn ich die Versandkosten übernehmen würde. Auch keine Garantie auf die neuen Produkte.
Ob es dann einen Unterschied macht, ob Garantie oder Geschenk, weiss ich jetzt auch noch nicht...
Dann ist es eben kein Geschenk und darf folglich auch nicht als solches deklariert werden. Das wäre dann nämlich Betrug.
Ob der Inhalt kostenlos war, spielt keine Rolle, nicht mal so uneingeschränkt der Wert. Ist schon vorgekommen, daß Zollgebühren den Wert überstiegen. Dann muß man halt entscheiden: will man das Paket trotzdem oder läßt man es zurückgehen.
zahlen, was anderes bleibt dir nicht übrig.
Fürs nächste Mal:
Habe schon paar mal in Zollangelegenheiten mit Erfolg Einsprache gemacht...
DHL verlangt Zoll Gebühren
..die nach dem tatsächlichen Wert der Ware festgelegt werden.
Inhalt war aber kostenlos
Das ändert nichts am Marktwert der Ware, der den Zollgebühren zugrunde liegt.
Hätte der Absender das Packet als Geschenk deklarieren sollen?