Habe am Wochenende etwas verkauft um 100.- das defekt ist, habe es nicht dazu gesagt, nun wir der jenige das Geld zurück, aber was kann den der jetzt machen?

15 Antworten

Wenn du es funktionstüchtig ausgeschildert hast und er das beweisen kann, zudem beweisen kann dass du es bereits als defekt verkauft hast könnte er dich verklagen.
Das ist aber so unwahrscheinlich, dass dir vermutlich nichts passieren kann.
Moralisch gesehen bist du allerdings nah an Abschaum, durch solche Leute kann man heut niemand mehr trauen, also schäm dich was.


Unentwegte385  11.06.2019, 08:50

Schau Dir ihre Fragen an, dann weißt Bescheid!

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Die Ware muss schon der zugesicherten Eigenschaft entsprechen, was soll es da deiner Meinung nach für eine Rolle spielen ob dies ein Privatverkauf ist oder ein gewerblicher Verkauf.

Für die richtige Beschreibung, dass ein Defekt vorliegt, bist Du verantwortlich.

Wenn Du nicht einlenkst, wird der Käufer dich zivilrechtlich verklagen wenn es ihm das wert ist, ich würde dies tun.

Ist halt Betrug.

Und da kann ganz einfach Strafantrag gestellt werden.


Chantal540 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 09:08

Kommt dann gleich die Polizei vorbei !!! ???

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qugart  11.06.2019, 09:13
@Chantal540

Nein. Du bekommst wahrscheinlich einen Brief von der Staatsanwaltschaft.

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Er kann auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. D.H. du mußt ihm ein funktionstüchtiges Teil zukommen lassen. Er kann aber auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung verlangen, und er kann bei der Polizei Anzeige wegen Betrug erstatten. Also schön Geld zurück zahlen, und Ware zurücknehmen.

Ob Privat oder nicht spielt hier keine Rolle. Der Kaufgegenstand erfüllt eine zugesicherte Eigenschaft nicht.

Sei froh, wenn der Käufer nur das Geld zurück haben will. Er könnte auch die Reparatur oder einen gleichwertigen, funktionierenden Artikel fordern.

Unabhängig davon ist eine Betrugsanzeige möglich.