HaBab b Aufhebung und erstattungsbescheid. Kein bab mehr?

2 Antworten

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Du hast wegen unentschuldigten Tagen für die genannten Tage keinen Anspruch auf BAB - diesen Betrag musst du aber nicht überweisen, er wird mit deinen laufenden Leistungen verrechnet, demnach musst du ja auch weiter BAB - bekommen, eben nur abzüglich dieser Forderung.


isomatte  20.01.2020, 08:46

Danke dir für deinen Stern !

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Ja und musst was zurück zahlen


Bella198500  16.01.2020, 01:46

Man kann es nicht richtig erkennen glaube steht da wird verrechnet und brauchst nichts überweisen

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