HaBab b Aufhebung und erstattungsbescheid. Kein bab mehr?
Hallo heißt das jetzt für mich das ich kein bab mehr bekommen werde ?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Agentur für Arbeit, BAB
Du hast wegen unentschuldigten Tagen für die genannten Tage keinen Anspruch auf BAB - diesen Betrag musst du aber nicht überweisen, er wird mit deinen laufenden Leistungen verrechnet, demnach musst du ja auch weiter BAB - bekommen, eben nur abzüglich dieser Forderung.
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Ja und musst was zurück zahlen
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Man kann es nicht richtig erkennen glaube steht da wird verrechnet und brauchst nichts überweisen