Hab mich geweigert Post anzunehmen, jetzt droht man uns mit Geldstraffe?
Meine ältere Mutter wurde von einer fragwürdigen Firma von Ausland angerufen und ihr wurden "Vitamine" angedreht. Ich hab es erst im nachhinein erfahren.
Ich hab mit ihr geredet und sie meinte später, dass ihr diese "Bestellung" nun auch verdächtig erscheint.
Als das Paket ankam und beim Postboten bezahlt werden musste, habe ich die Annahme verweigert (Mit ihrem Einverständnis) und auch er hat mir gesagt, dass ich/wir darauf Recht haben und das Paket in diesem Fall einfach zurückgesendet und storniert wird.
Jetzt hat diese fragwürdige Firma noch mal angerufen und droht meiner Mutter mit einer Geldstrafe (Rechnung die sie ihr zuschicken werden von ausland) von 60€ da sie das Paket verweigert hat.
Jetzt meine Fragen:
-Ist es rechtens?
-Können diese Leute tatsächlich Geldstraffe anfordern für die Nichtannahme/Stornierung des Pakets?
-Falls es alles ein Scam ist (Was ich stark vermute) was soll meine Mutter mit dem Straffe- Schreiben tun, sollte sie eins wirklich kriegen? Es ignorieren oder sich irgendwo melden?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
3 Antworten
Man storniert nicht automatisch, indem man die Annahme der durch Kaufvertrag erworbene Ware verweigert. Deine Mutter befindet sich somit im Annahmeverzug.
Um ein 14tägiges Rückgaberecht nutzen zu können muss man dem Absender schon mitteilen, dass man das auch vor hat, tut man das nicht bleibt der Kaufvertrag bestehen.
Der Fehler war einfach die Annahme zu verweigern, denn mit Sicherheit waren Lieferschein, Rechnung und Rücksendevordruck im Paket enthalten, im besten Fall sogar ein Retourenschein.
Ein sicherer Rücktritt erfolgt natürlich per Email oder Post, telefonisch kann man schlecht beweisen.
Aber wir haben weder Schreiben noch Email, GARNICHTS was beweist, dass die Person, die diesen Kaufvertrag abgeschlossen hat, auch wirklich meine Mutter ist, die diesen Kaufvertrag auch wirklich abgeschlossen hat.
Was würden Sie jetzt in dieser ganzen Situation raten?
Ne die Versuchen einfach nochmal Druck zu machen. Generell besteht das Recht auf 14 Tägige Rückgabe Solange der Artikel nicht geöffnet wurde, davon kann man hier definitiv ausgehen. Also einfach ignorieren und gut ist die können euch nichts. Einen Anwalt nehmen wird auch nichts bringen außer Bestätigung da die Firmen meist nur Briefkastenanschriften haben
Das stimmt tatsächlich, da habe ich mich wohl auch geirrt. Also falls ihr noch in den 14 Tagen seid bitte den Kauf widerrufen. Ihr müsst maximal den Rückporto zahlen.
Man hat ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Schreibe einfach, dass du den Vertrag widerrufen willst (bzw. eigentlich deine Mutter) dann ist die Sache erledigt.
Achte nur darauf, dass den Widerruf belegen kannst.
Meine Mutter hatte von denen weder Adresse, Email, Firmennamen oder Rufnummer (Da der Bestellungsanruf einige Zeit her war) wo sie sich zurück melden konnte.
Jetzt haben die ja dann wie gesagt nochmal nach der Annahmeverweigerung angerufen, das waren gerade 2 Tage nach der Verweigerung. Beim Gespräch hatte sie gesagt, dass sie es doch nicht haben möchte und deswegen es nicht annehmen wollte, da kam diese Drohung mit der Geldstrafe. Gilt das nicht als Mitteilung damit der Kaufvertrag nicht mehr als gültig gilt?
Das kannst du halt nicht beweisen, wenn es hart auf hart kommt. Dafür können die auch nicht belegen das ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Die Firma darf aber genauso wenig einfach wahllos irgendwelche Leute anrufen um Produkte zu verkaufen. Alleine deshalb haben die das größere Problem als deine Mutter.
Ich würde die Nummer blockieren und fertig.
Danke für die Antwort.
Jetzt nochmal die Frage, die haben ja dann wie gesagt nochmal nach der Absage angerufen (sie hatte von denen weder Adresse noch Rufnummer oder gar Firmennamen wo sie sich zurück melden konnte), das waren gerade 2 Tage nach der Verweigerung. Beim Gespräch hatte sie gesagt, dass sie es doch nicht haben möchte und deswegen es nicht annehmen wollte, da kam diese Drohung mit der Geldstrafe. Gilt das nicht als Mitteilung damit der Kaufvertrag nicht mehr als gültig gilt?