Gymnasium Aufnahme?
Hallo zusammen,
ich hatte, um mich vor Sport zu drücken, einen Realschulabschluss mit Q-Vermerk an einem Kolleg gemacht, Notendurchschnitt 1,6, nachdem ich zuvor wegen Schulangst einen ohne Q-Vermerk an einer regulären Realschule gemacht hatte, die Einführungsphase hatte ich auch mit 2,2 beendet. Ich bin erst letzten Monat 20 geworden. Bestünde dort noch die Möglichkeit, auf einem regulären Gymnasium aufgenommen zu werden und was würde juristisch dagegensprechen?
2 Antworten
Sprichst du neben Englisch und Deutsch ne weitere Sprache? Wenn nein, spricht das juristisch dagegen, da dies eine Anforderung ist. Diesen Nachweis, dass du die zweite Fremdsprache von der 6. bis zur 10. Klasse besucht hast, musst du erbringen. Hast du es nicht, geht es halt nicht. Alternativ bleibt dir dann nur die FOS oder der Weg mit einer Ausbildung um zu studieren.
Ich kenne die Gesetze nur in Niedersachsen. Wenn das deine Fragen sind, dann Buch doch einfach ein Termin bei der Beratung der Schule und frag da nach. Wir haben 16 Bundesländer und bei jedem ist die Schulbildung Ländersache. Daher frag jemanden vor Ort. Oder kennst du 16 unterschiedliche Gesetze auswendig, die alle die selbe Sache in unterschiedlichen Bundesländern regeln?
Sowohl die Bündelungsgymnasien, als auch die Gesamtschulen und meisten regulären Gymnasien fangen in der gym. Oberstufe neu mit einer zweiten Fremdsprache an. Das, was du da schreibst, ist also zumindest in NRW falsch.
Für ein Wechsel innerhalb der Sek. I braucht man (ggf. ausserhalb von Haupt/Förderschulen) eine zweite Fremdsprache, jedoch nicht für ein Wechseln von der Sek. I in die GOSt.
Dann kann man immer noch ein fachgebundenes Abitur machen. Das hat nur eine Fremdsprache.
man kann bei einen Wechsel aus der Sek. I in der Regel auch allgemeines Abitur machen. Die meisten Schulen mit GOSt fangen ab der EF mit einer neuen Fremdsprache zusätzlich zu den bestehenden Fremdsprachen an.
Nein, du bist schlicht zu alt für die Regelschule.
Zumindest in NRW durften Schulleiter von Gymnasien keine Schüler jenseits der 18 mehr aufnehmen.
Gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz? Mir ist bisher nämlich nur die Regel bekannt, dass man nicht älter als 19 zur Beginn der Qualifikationsphase sein darf.
Keine Ahnung. Kann auch in den letzten zehn Jahren geändert worden sein.
Bezüglich der Frendsprache kann ich es nicht nachvollziehen. Andere hatten auf der Realschule auch nur eine Fremdsprache gehabt und haben die zweite Fremdsprache erst in der Einführungsphase begonnen zu lernen. Ich komme aus NRW.